Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/425

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Thomas Voerste


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung spätestens bis zum Beginn des kommenden Schuljahres (2018/2019) ein neues Projekt zur Budgetierung von Leistungen der Schulbegleitung zu entwickeln. Die Ziele des Projektes sind:

 

  1. Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Anspruch auf Schulbegleitung nach dem SGB VIII erhalten eine bedarfsgerechte Unterstützung
  2. Schulen, Schulamt und Jugendamt beteiligen sich im Rahmen ihrer Aufgaben kooperativ an dem Projekt
  3. Die Kostensteigerungen bei der Schulbegleitung werden begrenzt

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, auf Grundlage der Projektbeschreibung ein Interessenbekundungs- bzw. Vergabeverfahren einzuleiten.

 

Begründung:

 

Das Entwicklungsprojekt  „Schulbegleitung / Schulassistenz“ startete im Februar 2016 und endet im Sommer 2018. Der Jugendhilfeausschuss war am 11.11.2015 mit dem Beschluss befasst.

 

 

Die Ziele des Projektes waren:

  • Schule und Jugendhilfe sind eine Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam die betroffenen Kinder unterstützt.
  • Die vorhandenen Ressourcen für die erforderlichen Hilfen werden rechtskreisübergreifend verknüpft. Die Schule leistet den sogenannten Kernbereich der pädagogischen Arbeit durch den Einsatz eigener Ressourcen. Jugendhilfemittel sind um  50% gemindert.
  • Ein freier Träger der Jugendhilfe übernimmt mit einem festen Budget die Gesamtverantwortung für die Umsetzung notwendiger Unterstützungsleistungen.

 

Nach übereinstimmender Auffassung von Jugendamt, Schulamt und Leistungserbringer wird die im Projekt erprobte Herangehensweise, in gemeinsamer Verantwortung und unter Nutzung eines festgelegten Budgets über die geeignete Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an einer Schulbegleitung nach dem SGB VIII zu entscheiden, als erfolgreich bewertet.

Im Rahmen des Projektes konnte gewährleistet werden, dass die leistungsberechtigten Kinder  die erforderlichen Hilfen erhielten. Schule und Jugendhilfe entwickelten ein Verfahren, um gemeinsam über den Einsatz von Ressourcen und Hilfen zu entscheiden.

Bei der vorgesehenen Weiterentwicklung des Projektes soll künftig noch deutlicher darauf geachtet werden, dass die Schulen im Rahmen ihres pädagogischen Kernauftrages zur Unterstützung der leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler beitragen.  Außerdem müssen Verfahren vereinbart werden, die eine stärkere Kontrolle des Budgets ermöglichen. Das im abgelaufenen Projektjahr bereit gestellte Budget war nicht auskömmlich gewesen. Als Hauptursache hierfür waren nicht vorgesehene Steigerungen bei den Personalkosten identifiziert worden.

Mit dem Schulamt ist  abgestimmt, dass ein künftiges Entwicklungsprojekt folgende Eckpunkte enthalten soll:

  • Das Projekt richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen des Kreises. Bedarfe von Schülerinnen und Schülern im Sek 1 Bereich werden im Einzelfall durch die Fachgruppe  Eingliederungshilfen entschieden.
  • Die Entscheidungsgremien  sollen näher an den Schulen angesiedelt werden, dazu werden je nach Region bis zu 8 Schulen zu einem Ressourcen-Netzwerk gebündelt. Auf dieser Basis soll es künftig 6 Ressourcen-Netzwerke in 3 Regionen geben
  • In den Entscheidungsgremien sind neben den Schulen und der Eingliederungshilfe die schulische Erziehungshilfe sowie der Jugend- und Sozialdienst vertreten.
  • Der Ressourcenaufwand der im Kernbereich der pädagogischen Arbeit liegenden Aufgaben soll durch Schule sichergestellt werden. Dazu werden die Schulleitungen künftig direkt in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.
  • Die Gesamtaufwendungen pro Region werden auf der Grundlage von  Fallstunden in einem Budget zusammengefasst. Die Höhe der Budgets orientiert sich an Jahresdurchschnittswerten.
  • Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird evaluiert.

 

Mit dem Projekt erfüllt der Kreis seine Förderverpflichtung nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Das Budget wird für die Ausschreibung berechnet.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...