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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/424

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:


 

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Beschlussempfehlung

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, bei der Auswahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen das gleiche Verfahren wie im Jahr 2013 anzuwenden.

 

 

Sachverhalt:

Aufgrund der allgemeinen Verfügung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein vom 13.12.2012 (SH Anzeigen S.15- Anlage 1) in Verbindung mit den Vorschriften des Jugendgerichtgesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes sind für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 Jugendschöffen zu wählen.

 

Mit Schreiben vom 12.01.2018 hat das Amtsgericht Kiel die vom Kreis aufzustellende Vorschlagsliste auf die Anzahl von 13 Frauen und 13 Männern festgesetzt. Die Vorschlagsliste und Einsprüche sind bis zum 01.09.2018 beim Amtsgericht Kiel einzureichen.

 

Im Wahljahr 2013 wurden die Vorschläge von Kandidaten zur Wahl von  Jugendschöffinnen und Jugendschöffen von den Städten, amtsfreien Gemeinden, Ämtern des Kreises, Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, dem Kreisjugendring, Sportverband und den Fraktionen erbeten.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Thomas Voerste

 

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