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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/422-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Verteilung der Landesmittel zur Förderung von Familienzentren

 

Das Land Schleswig-Holstein fördert seit 2014 den Auf- und Ausbau von Familienzentren. Seit dem Jahr 2015 stehen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Landesmittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Zuschüsse an einzelne Träger von Familienzentren können bis zur Höhe von 25.000 € für Personal- und Sachkosten gewährt werden.

 

Gefördert werden bestehende bzw. aufzubauende Anlaufstellen für Familien im Sozialraum unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebotsstrukturen. Dabei müssen die in dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung geforderten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Nach Maßgabe des Landes müssen Familienzentren Angebote in folgenden Handlungsfeldern entwickeln.

  1. Stärkung der Kompetenz der Eltern durch individuelle Beratung und Begleitung in ihren jeweiligen Lebenssituationen,
  2. Förderung einer bruchlosen Bildungsbiografie,
  3.  Stärkung des effektiven Übergangs von der Kita zur Grundschule
  4. Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern
  5. Stärkung der Erziehungskompetenz durch Elternbildung
  6. Förderung der Integration
  7. Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. durch Ganztagsbetreuungsangebote.

 

Mindestens drei der Handlungsfelder müssen im Konzept der Einrichtung dargelegt werden.

 

Voraussetzung ist außerdem die Erstellung einer Sozialraumanalyse (Analyse der Angebote und Bedarfe), aus der sich der regionale Bedarf für ein Familienzentrum ergibt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat im Jahr 2015 beschlossen, die Förderung im Rahmen eines Projektes über einen Zeitraum von vier Jahren zu vergeben – unter dem Vorbehalt der weiteren Zurverfügungstellung der Mittel durch das Land.

 

Für die Jahre 2015 – 2018 war eine Verteilung der Mittel entsprechend der beiliegenden Übersicht beschlossen worden. Da insgesamt 10 Projekte die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, war eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der Belastungen im Sozialraum vorgenommen worden.

 

Mit Erlass des Ministeriums vom 11.12.2017 (siehe Anlage) wird die Förderung von Familienzentren für die Jahre 2018 – 2019 verändert.

Die dem Kreis zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme steigt von 200.000 € auf 307.351 €.

Zuschüsse an einzelne Träger von Familienzentren können nunmehr bis zu einer Höhe von 35.000 € für Personal- und Sachkosten gewährt werden können.

 

Ziel der im Jahr 2015 beschlossenen Projektförderung war, den Trägern verlässliche Planungen für den Zeitraum bis 2018 zu ermöglichen.

Das Land hat die Förderung nunmehr für 2019 fortgeschrieben.

Ab 2020 wird im Rahmen der Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung auch die Förderung von Familienzentren neu geregelt.

 

Fachlich kann daher nur vorgeschlagen werden, die Steigerung von 53,68 % auf die bestehenden Förderprojekte (Landesmittel) entsprechend des Beschlusses aus dem Jahr 2015 umzulegen und die die Höchstförderung von 35.000 € übersteigende Summe (1.376,60 €) auf die geringer geförderten Projekte umzulegen.

 

Eine Neuverteilung entsprechend der festgelegten Belastungsfaktoren ist in der Anlage beigefügt. Die Steigerung durch den Landeserlass berücksichtigt die tatsächlichen Bedarfe und sichert eine sachgerechte Weiterentwicklung der Familienzentren bis 2019.

 

Darüber hinaus fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde nunmehr insgesamt 4 Projekte, die für die Dauer von 3 Haushaltsjahren mit jährlichen Kreismitteln von 15.000 € ausgestattet werden.

 

  1. Verteilung der Mittel zur Förderung des Schwerpunktes „Integration“

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt für Familienzentren zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Mio € zur Verfügung. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhält für das Jahr 2018 178.503 €.

 

Gemäß Erlass vom 11.12.2017 ist beabsichtigt, die Arbeit der Familienzentren für den Schwerpunkt „Integration“ zu stärken und deren Aufgabenspektrum zu erweitern.  Die Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:

  • Förderfähig sind die bereits aus Landesmitteln geförderten Familienzentren, darüber hinaus kann der Kreis entscheiden, auch weitere Familienzentren zu beteiligen.
  • Im Sozialraum des Familienzentrums muss eine nennenswerte Zahl von Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund leben.
  • Das Familienzentrum muss den Schwerpunkt der Integration gewählt haben.
  • Mit den Fördermitteln kann auch die Qualifizierung von vorhandenen Sprachmittlern bzw. Kita-Lotsen bezuschusst werden, sofern dies nicht bereits durch Bundesmittel geschieht.
  • Förderfähig sind daneben Aufwendungen für die Beschäftigung von Sprachmittlern bzw. Kitalotsen.
  • Auch personelle Aufstockungen zur verstärkten Ansprache der genannten Zielgruppe sind förderfähig.
  • Die Familienzentren können die im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld entstehenden spezifischen Sachkosten abrechnen.

 

Die im Kreis Rendsburg-Eckernförde vorhandenen Familienzentren werden über die zusätzliche Fördermöglichkeit unterrichtet und aufgefordert, bis 15.05.2018 Anträge einzureichen und den Bedarf an dieser zusätzlichen Förderung inhaltlich und in der benötigten Förderhöhe zu beschreiben.

 

Mit dem Antrag ist zu bestätigen, dass im Sozialraum eine nennenswerte Zahl von Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund leben und das Familienzentrum einen Schwerpunkt Integration gewählt hat.

 

Nach Prüfung der Anträge  wird die Verteilung der Mittel vorgenommen.

Von den im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 164.733 € konnten 158.167 € bedarfsgerecht verteilt werden.

 

Der Unterausschuss Kindertagesbetreuung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig die Beschlussvorschläge umzusetzen.

 

Christina Mönke

 

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Beschlussempfehlung

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verteilung der Landesmittel entsprechend der beiliegenden Übersicht für die Jahre 2018 und 2019 vorzunehmen und ab 2020 eine Neuregelung vorzunehmen.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Mittel zur Förderung des Schwerpunktes Integration für 2018 und 2019 für alle bestehenden Familienzentren auszuschreiben und bedarfsgerecht zu verteilen.

 

 

Sachverhalt:

 

  1. Verteilung der Landesmittel zur Förderung von Familienzentren

 

Das Land Schleswig-Holstein fördert seit 2014 den Auf- und Ausbau von Familienzentren. Seit dem Jahr 2015 stehen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Landesmittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Zuschüsse an einzelne Träger von Familienzentren können bis zur Höhe von 25.000 € für Personal- und Sachkosten gewährt werden.

 

Gefördert werden bestehende bzw. aufzubauende Anlaufstellen für Familien im Sozialraum unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebotsstrukturen. Dabei müssen die in dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung geforderten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Nach Maßgabe des Landes müssen Familienzentren Angebote in folgenden Handlungsfeldern entwickeln.

  1. Stärkung der Kompetenz der Eltern durch individuelle Beratung und Begleitung in ihren jeweiligen Lebenssituationen,
  2. Förderung einer bruchlosen Bildungsbiografie,
  3.  Stärkung des effektiven Übergangs von der Kita zur Grundschule
  4. Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern
  5. Stärkung der Erziehungskompetenz durch Elternbildung
  6. Förderung der Integration
  7. Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. durch Ganztagsbetreuungsangebote.

 

Mindestens drei der Handlungsfelder müssen im Konzept der Einrichtung dargelegt werden.

 

Voraussetzung ist außerdem die Erstellung einer Sozialraumanalyse (Analyse der Angebote und Bedarfe), aus der sich der regionale Bedarf für ein Familienzentrum ergibt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat im Jahr 2015 beschlossen, die Förderung im Rahmen eines Projektes über einen Zeitraum von vier Jahren zu vergeben – unter dem Vorbehalt der weiteren Zurverfügungstellung der Mittel durch das Land.

 

Für die Jahre 2015 – 2018 war eine Verteilung der Mittel entsprechend der beiliegenden Übersicht beschlossen worden. Da insgesamt 10 Projekte die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, war eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der Belastungen im Sozialraum vorgenommen worden.

 

Mit Erlass des Ministeriums vom 11.12.2017 (siehe Anlage) wird die Förderung von Familienzentren für die Jahre 2018 – 2019 verändert.

Die dem Kreis zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme steigt von 200.000 € auf 307.351 €.

Zuschüsse an einzelne Träger von Familienzentren können nunmehr bis zu einer Höhe von 35.000 € für Personal- und Sachkosten gewährt werden können.

 

Ziel der im Jahr 2015 beschlossenen Projektförderung war, den Trägern verlässliche Planungen für den Zeitraum bis 2018 zu ermöglichen.

Das Land hat die Förderung nunmehr für 2019 fortgeschrieben.

Ab 2020 wird im Rahmen der Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung auch die Förderung von Familienzentren neu geregelt.

 

Fachlich kann daher nur vorgeschlagen werden, die Steigerung von 53,68 % auf die bestehenden Förderprojekte (Landesmittel) entsprechend des Beschlusses aus dem Jahr 2015 umzulegen und die die Höchstförderung von 35.000 € übersteigende Summe (1.376,60 €) auf die geringer geförderten Projekte umzulegen.

 

Eine Neuverteilung entsprechend der festgelegten Belastungsfaktoren ist in der Anlage beigefügt. Die Steigerung durch den Landeserlass berücksichtigt die tatsächlichen Bedarfe und sichert eine sachgerechte Weiterentwicklung der Familienzentren bis 2019.

 

Darüber hinaus fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde nunmehr insgesamt 4 Projekte, die für die Dauer von 3 Haushaltsjahren mit jährlichen Kreismitteln von 15.000 € ausgestattet werden.

 

  1. Verteilung der Mittel zur Förderung des Schwerpunktes „Integration“

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt für Familienzentren zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Mio € zur Verfügung. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhält für das Jahr 2018 178.503 €.

 

Gemäß Erlass vom 11.12.2017 ist beabsichtigt, die Arbeit der Familienzentren für den Schwerpunkt „Integration“ zu stärken und deren Aufgabenspektrum zu erweitern.  Die Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:

  • Förderfähig sind die bereits aus Landesmitteln geförderten Familienzentren, darüber hinaus kann der Kreis entscheiden, auch weitere Familienzentren zu beteiligen.
  • Im Sozialraum des Familienzentrums muss eine nennenswerte Zahl von Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund leben.
  • Das Familienzentrum muss den Schwerpunkt der Integration gewählt haben.
  • Mit den Fördermitteln kann auch die Qualifizierung von vorhandenen Sprachmittlern bzw. Kita-Lotsen bezuschusst werden, sofern dies nicht bereits durch Bundesmittel geschieht.
  • Förderfähig sind daneben Aufwendungen für die Beschäftigung von Sprachmittlern bzw. Kitalotsen.
  • Auch personelle Aufstockungen zur verstärkten Ansprache der genannten Zielgruppe sind förderfähig.
  • Die Familienzentren können die im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld entstehenden spezifischen Sachkosten abrechnen.

 

Die im Kreis Rendsburg-Eckernförde vorhandenen Familienzentren werden über die zusätzliche Fördermöglichkeit unterrichtet und aufgefordert, bis 15.05.2018 Anträge einzureichen und den Bedarf an dieser zusätzlichen Förderung inhaltlich und in der benötigten Förderhöhe zu beschreiben.

 

Mit dem Antrag ist zu bestätigen, dass im Sozialraum eine nennenswerte Zahl von Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund leben und das Familienzentrum einen Schwerpunkt Integration gewählt hat.

 

Nach Prüfung der Anträge  wird die Verteilung der Mittel vorgenommen.

Von den im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 164.733 € konnten 158.167 € bedarfsgerecht verteilt werden.

 

Der Unterausschuss Kindertagesbetreuung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig die Beschlussvorschläge umzusetzen.

 

Christina Mönke


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

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Anlagen

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