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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/421

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Mit den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“

2008 – 2013

2013 – 2014 und

2015 –  2018

unterstützen und unterstützen Bund und Land den Ausbau an Betreuungsplätzen für die Kindertagesbetreuung.

 

Mit dem derzeit laufenden Investitionsprogramm 2015 bis 2018  wurden dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 8.630.629,81 € (inkl. Restmittel aus dem „Windhundverfahren“ beim Land) zur Verfügung gestellt. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst dieses Programm auch Mittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt sowie Mittel für eine qualitative Verbesserung bzw. den Erhalt  von Betreuungsplätzen  einer Einrichtung („qualitätsverbessernde Maßnahmen“). 

Die Fördermittel aus dem laufenden Investitionsprogramm 2015 bis 2018 sind bereits vollständig gebunden.

Es konnten 48 Maßnahmen gefördert werden, davon

  • 5 Neubaumaßnahmen
  • 16 Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen
  • 5 Umwandlungsmaßnahmen (kleine Umbauten)
  • 21 Ausstattungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung
  • 1 Ausstattungsinvestition für Kindertagespflege

 

Insgesamt konnten 615 neue Plätze geschaffen werden (300 U 3 und 315 Ü 3). Die Gesamtzahl der geförderten Plätze für qualitätsverbessernde Maßnahmen liegt bei 1676.

 

Der Bund hat zwischenzeitlich weitere Mittel im Rahmen eines Investitionsprogramms 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt.

Der Kreis verfügt hier über einen Fördermittel in Höhe von 3.490.000 €.

Nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.02.2017 wird auch hierfür das Verfahren nach Antragseingang („Windhundverfahren“)  durchgeführt. Bereits aus dem vorangegangenen Verfahren vorliegende aber bislang nicht bewilligte Anträge sollen dabei Berücksichtigung finden.

 

Die Fördermittel aus diesem Investitionsprogramm sind inzwischen ebenfalls vollständig gebunden (die Bescheide sind in der Erstellung).

 

Es können 31 Maßnahmen gefördert werden, davon

  • 9 Neubaumaßnahmen
  • 9 Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen
  • 2 Umwandlungsmaßnahmen (kleine Umbauten)
  • 11 Ausstattungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung

 

Insgesamt können 395 neue Plätze geschaffen werden, (176 U 3 und 219 Ü 3). Die Gesamtzahl der geförderten Plätze für qualitätsverbessernde Maßnahmen liegt bei 700.

 

Der Verwaltung liegt ein übersteigendes Antragsvolumen für 3 Maßnahmen in Höhe von 1.172.300 € vor, für welche keine Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die Übersicht zeigt, dass weiterhin Bedarf für den Ausbau der Betreuungsplätze U 3, verstärkt aber auch für den Ausbau des Ü 3 Angebotes besteht. Die Anzahl der qualitätsverbessernden Maßnahmen macht zudem deutlich, dass die Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Einrichtungen weiter dringend erforderlich sind.

 

 

Mönke

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ohne
 

 

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