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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/412

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die elf Kreise im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich für den Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII durch. Im beigefügten Bericht 2017 sind die Ergebnisse auf der der Grundlage der Daten des Jahres 2016 dargestellt worden.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungsbereiche der Sozialhilfe:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
  3. Hilfe zur Gesundheit (HzG)
  4. Hilfe zur Pflege (HzP) und
  5. Hilfen in anderen Lebenslagen (HiaL) – darunter fallen z.B. Leistungen der Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten – und
  6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HibsS)

 

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

 

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht 2017 Benchmarking Sozialhilfe auf den Seiten 8 bis 10 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sie sich im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den existenzsichernden Leistungen wie folgt dar:

  


 

Leistungsart

Dichte

Nettoausgaben pro Leistungsempfänger in €

Wert

RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Wert

RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

-          a.v.E  *

2,83

2,30

0,53

6.086

6.115

- 29

-          i.v.E.  **

4,55

3,73

0,82

2.162

2.146

  16

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

-          a.v.E.

9,36

9,29

0,07

5.274

5.242

  32

-          i.v.E.

2,98

2,80

0,18

7.114

6.400

714

 

Hilfe zur Pflege

-          a.v.E.

1,00

0,94

  0,06

6.099

7.536

- 1.437

-          i.v.E.

2,52

3,00

- 0,48

6.635

7.647

- 1.012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* außerhalb von Einrichtungen

** innerhalb von Einrichtungen

 

 

Bewertung:

Der Zugang bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist nur bedingt steuerbar. Die Höhe der zu erbringenden Leistung ist im Einzelfall stark abhängig vom Einkommen des jeweiligen Leistungsbeziehers. Weiterhin sind im Vergleich mit den anderen Kreisen die unterschiedlichen Wohnungskosten zu bedenken. Aufgrund des im Kreis RD-ECK existierenden „Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten“ und der daraus resultierenden Richtwerte ergibt sich hier kein Handlungsspielraum für eine Reduzierung. Außerhalb von Einrichtungen konnte bei den Aufwendungen ein Wert unterhalb des Mittelwertes erzielt werden.

 

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt die Dichte der Leistungsempfänger nur sehr geringfügig über dem Mittelwert der Kreise. Insbesondere liegen die Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen über dem Mittelwert, bedeuten aber, dass die Maßnahmekosten wie bei der Hilfe zur Pflege geringer ausfallen. Im Übrigen werden die Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 % vom Bund erstattet.

 

Bei der Hilfe zur Pflege stellt sich sowohl die Dichte als auch der Aufwand weiterhin positiv dar.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: ohne


 

 

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Anlagen

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