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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/198-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 13.07.2017 wurde mit der Bezugsvorlage (VO/2017/198) darüber informiert, dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht im Dezember 2016 in einem Verfahren zu § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) entschieden hat, dass die Vorgaben des GstG zur geschlechterparitätischen Besetzung von Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien auch bei entsprechenden Entsendungen durch Gemeindevertretungen und Kreistage eingehalten werden müssen.

 

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 06.12.2017 die vorstehende Entscheidung bestätigt.

 

Bereits jetzt ist festzuhalten, dass der Paritätsgedanke die gesamte Entscheidungskörperschaft betrifft und nicht die einzelnen Fraktionen.

 

Eine weitergehende Bewertung des Urteils durch den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag sowie die oberste Kommunalaufsicht wird erfolgen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Für die Absetzung der Urteilsgründe hat das Gericht bis zu 5 Monate Zeit.

 

Sobald weitere Informationen vorliegen wird im Hauptausschuss erneut berichtet..

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

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