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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/402

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Den Schulträgern ist nach dem Schulgesetz (§ 48 Abs. 1 Nr. 1) die Aufgabe zugewiesen worden, Schulentwicklungspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Diese unterstützen die Kommunen bei ihren notwendigen Planungsarbeiten. Solche Pläne sind notwendig, um auf die künftigen Herausforderungen reagieren zu können.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Schulträger gemäß § 54 Abs. 3 Schulgesetz für die drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SchulG) in Eckernförde (Schule am Noor), Rendsburg (Schule Hochfeld) und Nortorf (Schule an den Eichen).

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung hat in seiner Sitzung am 22.05.2017 die Verwaltung gebeten, einen Schulentwicklungsplan für die kreiseigenen Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu erstellen und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen

Eine eingehendere Betrachtung der Förderzentren in Trägerschaft des Kreises in der SEP gemäß § 51 Schulgesetz erfolgte bisher nicht. Sie sind sie als einzige Schulen dieser Schularten für das gesamte Kreisgebiet zuständig und werden insoweit ohne Rücksicht auf die Entwicklung der Schülerzahlen ihre Existenzberechtigung haben.

Unabhängig hiervon wird nunmehr in dieser Schulentwicklungsplanung je Schule das Bildungsangebot unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen dargestellt.

Der Schulträger hat für die Bereitstellung von Unterrichtsräumen, Ausstattung und Personal zu sorgen und inzwischen auch Organisationsaufgaben im Bereich von Ganztags- und Betreuungsangeboten zu erfüllen.

Um die Zielvorgaben des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein zur stärkeren Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen in die Berufsausbildung als Fortsetzung der bisherigen Inklusionspolitik des Ministeriums im allgemeinbildenden Schulwesen zu erreichen, streben die Schule Hochfeld und das Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal (BBZ am NOK) u.a. ein kooperatives Inklusionsprojekt für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 10 bis 12 mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an.

Zudem macht die Schule an den Eichen Bedarf für weitere Räumlichkeiten geltend. Diese Forderung wurde zum Anlass genommen, auch die anderen Förderzentren im Hinblick auf ihren Raumbedarf zu untersuchen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine


 

 

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Anlagen

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