Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/317-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungenan die Kreistagsfraktionen; hier: Erstattung der Personalkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Martin Schmedtje
- Ansprechpartner/in:
- Schmedtje, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.12.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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18.12.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Da es seit 2008 keine Anpassung der Erstattungsbeträge für die Fraktionsgeschäftsführung gegeben hat, soll der Sockelbetrag je Fraktion mit Wirkung vom 01.01.2018 um 1.000 € auf 11.000€ sowie je Kreistagsabgeordneten um 100€ auf 800€ jährlich erhöht werden.
Bei aktuell 5 im Kreistag vertretenen Fraktionen mit 47 Abgeordneten entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 9.700€. Ab 01.01.2019 soll die für das Personalbudget jeweils vorgesehene Steigerungsrate Berücksichtigung finden.
Es sollte ein Beschluss über die beigefügte Neufassung herbeigeführt werden.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ältestenrates, für den Punkt 4.1 der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 16.12.2002 über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Kreistagsfraktionen mit Wirkung vom 01.01.2018 folgende Fassung vorzusehen:
- Fraktionsgeschäftsführung
4.1. | Jede Kreistagsfraktion erhält eine jährliche Zuwendung in Höhe von 11.000 € als Sockelbetrag sowie je Kreistagsabgeordneten 800 € für die Fraktionsgeschäftsführung, höchstens jedoch eine Zuwendung in Höhe ihrer tatsächlich entstandenen Personalkosten. Ab 01.01.2019 werden der Sockelbetrag und der Betrag je Abgeordneten entsprechend der für das Personalkostenbudget der Kreisverwaltung vorgesehenen Steigerungsrate angepasst. Die Fraktionen, die nach den bisherigen Richtlinien Personalkostenerstattung erhielten, erhalten bis zu einer Neubesetzung der maßgeblichen Stelle den über den nach Satz 1 hinausgehenden Betrag zusätzlich.
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Gleichzeitig beschließt der Kreistag die vorliegende Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Kreistagsfraktionen mit Wirkung vom 01.01.2018 zu erlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,6 kB
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