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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/378

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Nach Auslaufen des Sozialvertrages II im Jahr 2011 wurde die Landesförderung kommunalisiert und am 15.12.2011 der „Rahmenvertrag über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung soziales Hilfen in Schleswig-Holstein“ mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2018 unterzeichnet.

 

Das Land Schleswig-Holstein stellte danach von 2013 bis 2017 Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. €/Jahr für die Bereiche ambulante Suchtkrankenhilfe und offene sozialpsychiatrische Hilfen zur Verfügung. Die Verteilung dieser Landesmittel erfolgte seit 2013 unter Berücksichtigung eines neu entwickelten Indikatorenmodells (1. Bevölkerung zu 20%, 2. Belastung/Bedarf zu 35%, 3. Versorgungsstruktur/ Inanspruchnahme zu 45%) mit dem Ziel, vergleichbare Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein zu fördern.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhielt im Zuge der schrittweisen Umsetzung des Indikatorenmodells die folgenden Zuwendungen: 178.898,73 € bis 2012,     177.514,43 € bis 2014, 176.822,28 € bis 2017.

 

In den Jahren 2016/2017 erfolgte im Auftrag des Landes eine Evaluierung durch die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS).

 

Der daraus abgeleitete komplizierte Vorschlag für die zukünftige Verteilung der Landesmittel bedeutete eine erhebliche Reduzierung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde (138.464,80 €/Jahr).

 

Ursächlich dafür ist u.a., dass sowohl die prozentuale Berücksichtigung der einzelnen Indikatoren (siehe oben: 1. 40%, 2. 40%, 3. 20%) als auch die Indikatoren inhaltlich selbst überraschend verändert wurden. Hinsichtlich des 1. neuen Indikators „Bevölkerung und Infrastruktur“ wird die Einwohnerzahl weiter als Basisgrundlage berücksichtigt, wird jedoch ergänzt um die Bevölkerungsdichte. Beim 2. Indikator „Risiko/Bedarf“ werden die bisher einbezogenen Krankenhausentlass-Diagnosen nicht mehr berücksichtigt. Beim 3. Indikator „Inanspruchnahme“ werden nur noch die Inanspruchnahme ambulanter Suchthilfeeinrichtungen sowie offene sozial-psychiatrischen Hilfen berücksichtigt. Die im Rahmen der Eingliederungshilfe erzielten Umsteuerungsfallzahlen der stationären Fälle in ambulante Hilfen werden nicht weiter berücksichtigt, was die reduzierte Förderung überwiegend bewirkt.

 

Das Land beabsichtigt, die Fördermittel von 2018 bis 2022 auf insgesamt 2,6 Mio € zu erhöhen. Dies wirkt sich für alle Kreise und Städte mit Ausnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde positiv aus.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde soll von 2018 bis 2022 Fördermittel in Höhe von 171.315,54 € erhalten. (Bei einer einwohnerbezogenen Verteilung würde der Kreis Fördermittel in Höhe von 245.000 € erhalten.)

 

Das Land bietet dem Kreis in Form eines Letter of Intent für die 5jährige Laufzeit des Zuwendungsvertrag eine Projektförderung in Höhe von jährlich 5.506,74 € zum „Ausgleich des Strukturnachteils“ an.

 

Damit stünden weiterhin wie in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 176.822,27 €

zur Weiterleitung an die mit der Aufgabenerledigung beauftragten freien Träger zur Verfügung. Eine Erhöhung zum Ausgleich für bereits eingetretene oder in den kommenden Jahren zu erwartende Kostensteigerungen erfolgt nicht.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt nach Beratung

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt
 

 

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Anlagen

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