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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/739-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

2. Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 03.12.2015 hat der Hauptausschuss beschlossen, zwei unbefristete Stellen für eine Rückkehrberatung im Fachdienst Zuwanderung zu schaffen, wobei eine Stelle mit einem Sperrvermerk versehen wurde. Über die Besetzung dieser Stelle sollte der Hauptausschuss sechs Monate nach Besetzung der 1. Stelle entscheiden.

 

Nach Bewertung der Stelle mit EG 9c/A10 konnte die erste Stelle der Rückkehrberatung erstmalig zum 01.09.2016 besetzt werden. Nachdem die Stelleninhaberin ihr Arbeitsverhältnis zum 31.01.2017 gekündigt hatte, wurde die Stelle zum 10.04.2017 durch eine hausinterne Umsetzung wiederbesetzt. Auch diese Mitarbeiterin kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2017. Seitdem ist die Stelle unbesetzt. Auf eine sofort erfolgte Stellenausschreibung sind keine ausreichend qualifizierten Bewerbungen eingegangen. Folglich war die Stelle der Rückkehrberatung seit Januar 2016 lediglich 10,5 Monate tatsächlich besetzt. Der Sperrvermerk für die zweite Stelle wurde bislang nicht aufgehoben.

 

Vorübergehende leichte Steigerungen bei der Anzahl der freiwilligen Ausreisen konnten aufgrund der nur kurzfristigen Besetzungen nicht verstetigt werden. Insgesamt ist die Anzahl rückläufig:

Anzahl der freiwilligen Ausreisen (Personen)

01.01.-30.06.2016

01.07.-31.12.2016

01.01.-30.06.2017

01.07.-31.10.2017

158

119

85

26

Der Fachdienst Zuwanderung hat seit dem 01.07.2017 mit den besetzten Stellen eine Struktur geschaffen, die ein zielorientierteres Vorgehen im Bereich der freiwilligen Ausreise und der Aufenthaltsbeendigung ermöglicht. Es wurde der Bereich „Rückkehrmanagement“ mit einer Kapazität von 5,1 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gebildet, der direkt der Fachdienstleitung unterstellt ist Dieser soll sich vorrangig damit befassen, die ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer durch Fordern und Fördern zur Ausreise zu bewegen. Dabei hat die freiwillige Ausreise aus humanitären Gründen Vorrang vor einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung. Die Stellen sind aktuell mit EG 8 (2,0 VZÄ), mit A10 (2,0 VZÄ) und mit A11 (0,5 VZÄ) bewertet. Hinzu kommt ein vom Bundeswirtschaftsministerium für ein Jahr abgeordneter Beamter (A10/0,6 VZÄ).

 

Stand Oktober 2017 wurde folgender Personenkreis betreut: 531 ausreisepflichtige Asylbewerber und weitere 606 Personen, die bereits einen Ablehnungsbescheid des BAMF erhalten haben, der aber, z.B. aufgrund einer eingereichten Klage, noch nicht vollziehbar ist.

 

Bereits im Rahmen des Erstgespräches über die Ausreiseverpflichtung wird den Betroffenen durch die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter (EG 8) Hilfe im Rahmen einer Rückkehrberatung angeboten. Dabei werden die Vorteile und bestehenden Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aufgezeigt. Besteht kein Interesse an einer freiwilligen Ausreise, wird das Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung durch die beiden dafür zuständigen Sachbearbeiterinnen (A10) abgegeben.

 

Die seit Juli gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu stark im Bereich der einfachen Verwaltungstätigkeiten eingebunden sind und sich nicht ausreichend auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Durch Aktenhaltung, Eingabe von Mitteilungen anderer Behörden und eingehender Bescheide geht wichtige Zeit verloren.

 

Die Möglichkeit, weitere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter einzustellen, die die Rückkehrberatung durchführen, wird aktuell aufgrund der gemachten Erfahrungen als wenig erfolgversprechend eingeschätzt. Da die Besetzung von EG 5-Stellen erfahrungsgemäß zügig und erfolgreich verläuft, besteht deshalb seitens der Verwaltung der Wunsch, beide Rückkehrberatungs-Stellen für die Einstellung von zwei die Sachbearbeitung unterstützenden Kräften zu nutzen, um die Anzahl der freiwilligen Ausreisen zu steigern.

 

Da der Hauptausschuss für eine der beiden Stellen einen Sperrvermerk beschlossen hat, wird darum gebeten, diesen aufzuheben.

 

Eine Besetzung der Stellen könnte dann im Rahmen des Stellenplans und Personalbudgets erfolgen.

 

Zur Sitzung am 30.08.2018 wird über die Ergebnisse und weitere Entwicklung im Rückkehrmanagement berichtet.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, den Sperrvermerk für die zweite Stelle, die im Fachdienst Zuwanderung für eine Rückkehrberatung geschaffen wurde, zum Haushaltsjahr 2018 aufzuheben..

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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