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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/358

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Im Rahmen der  Vollstreckung öffentlicher-rechtlicher Geldforderungen gibt es eine interkommunale Zusammenarbeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit den kreisangehörigen Ämtern und Gemeinden.

Dazu wurden mit den kreisangehörigen Kommunen Verwaltungsvereinbarungen zur Übertragung von Vollstreckungsaufgaben geschlossen. Diese Vereinbarungen stammen größtenteils aus dem Jahr 1996.

 

Auf Empfehlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, sind diese Verwaltungsvereinbarungen nun überarbeitet worden. In Zusammenarbeit mit dem Amt Mittelholstein ist ein Entwurf für einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Vollstreckung von Forderungen  des Kreises  erarbeitet worden. In diesem Entwurf ist der Entschädigungsbetrag pro Vollstreckungsersuchen angepasst worden. Darüber hinaus sind die Aufgaben des Kreises sowie der kreisangehörigen Ämter und Gemeinden näher definiert worden.

 

 

Ein Entwurf dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Vollstreckung von Forderungen des Kreises ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Ämtern und Gemeinden. Mit den Städten Rendsburg, Eckernförde und Büdelsdorf soll auf dieser Basis ebenfalls ein neuer Vertrag vereinbart werden.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung von Vollzugsaufgaben bei der Vollstreckung von Forderungen des Kreises zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den kreisangehörigen Ämtern und Gemeinden zu.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Da zukünftig mehr Vollstreckungsaufgaben im Innendienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde übernommen werden, ist davon auszugehen, dass weniger Vollstreckungsersuchen in den kreisangehörigen Bereich abgegeben werden. Trotz der gestiegenen Entschädigungsbeträge für Vollstreckungsersuchen ist somit  nicht mit mehr Aufwendungen für 2018 zu rechnen
 

 

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