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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/330

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2. Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.10.2017 beantragt der KSV die Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 500.000 € in den Haushalt des Kreises – verteilt auf die Haushaltsjahre 2018 – 2020. Die Mittel sollen für die Sanierung vereinseigener Sportstätten im Rahmen der Investitionskostenförderung zur Verfügung gestellt werden.

Begründet wird der Antrag mit dem großen Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten und der Schlechterstellung vereinseigener Sportstätten gegenüber kommunalen Einrichtungen.

 

Bis 2010 standen im Haushalt des Kreises Zuschüsse für den Bau von Sportstätten an Vereine in Höhe von jährlich 150.000 € zur Verfügung. Die Mittel durften auch für die Gewährung von Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten verwendet werden (Beschlüsse SSKB am 27.02.2006; HA am 06.04.2006).

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Kreises wurde die Förderung mit Beschluss des Kreistages am 28.06.2010 für die Haushaltsjahre 2011 – 2013 ausgesetzt.

Eine Neuauflage der Förderung wurde unter dem Verweis auf die Zuständigkeit der Kommunen für den Sport und die niedrige Kreisumlage nicht beschlossen.

Haushaltsmittel von jährlich 50.000 € wurden für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung des Sportentwicklungsplans (Festschreibung für die Haushaltsjahre 2016-2018,Beschluss des SSKB am 16.11.2015) zur Verfügung gestellt.

 

Der Sanierungsbedarf der Sportstätten im Land ist bekannt und nachgewiesen.

Unter Berücksichtigung überschüssiger Mittel im Haushalt sollte eine Förderung von vereinseigenen Sportstätten in einem befristeten Sanierungsprogramm über max. 3 Jahre geprüft werden.

 


 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung beauftragt die Verwaltung, ein mit dem Gemeindetag abgestimmtes Sanierungsprogramm zur Förderung von vereinseigenen Sportstätten abzustimmen, Kriterien und Verfahren zu entwickeln und eine ausreichende Ausschreibungsfrist für alle Sportvereine bis 01.09.2018 zu ermöglichen.

Die beantragten Mittel in Höhe von 500.000 € sollen auf die Haushaltsjahre 2018 – 2020 wie folgt verteilt werden:

 

2018

2019

2020

100.000 €

200.000 €

200.000 €


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

500.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2018 – 2020.
 

 

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Anlagen

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