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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/282

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit der Zustandserfassung (ZEB) 2013/14 sind 167 km Kreisstraßen (ca. 1/3 der Gesamtlänge) im schlechten Zustand bewertet worden. Daraufhin beschloss der Kreistag Ende 2014 im Rahmen des Konzeptes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 ein 10-Jahresprogramm zur Sanierung der Kreisstraßen.

 

Der schlechte Zustand der Kreisstraßen führt zu einem deutlich erhöhten Erhaltungsaufwand, der seitens des Kreises zu erbringen ist. Denn Straßen, deren defekte Belege nicht erneuert werden,  verschleißen umso schneller. Beispielweise bedarf es vermehrter Flickarbeiten, um die Befahrbarkeit zu erhalten. Diese Flickarbeiten sind kostenaufwendig und von ihrer Haltbarkeit sehr begrenzt. So fahren die Fahrzeuge die geflickten Stellen einer Kreisstraße in regelmäßigen Abständen wieder aus und die Flickarbeiten fallen von neuem an. In Zeiten, in denen finanzielle Mittel nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, ist es notwendig so zu verfahren, um den Erhalt der Straßen sicherzustellen.

 

Grundlegende Erneuerungsmaßnahmen an Kreisstraßendecken senken hingegen den Kostendruck für Instandhaltungsmaßnahmen und führen damit zu einer langfristigen Kostenersparnis. In Zeiten, in denen eine Entspannung der Haushaltslage des Kreises zu verzeichnen ist, sollte daher ein Vorgehen hin zu grundlegender Deckenerneuerung statt Flickwerk gewählt werden.

 

Für den Haushalt 2018 ist – unter Beachtung der gebotenen Vorsicht – eine finanzielle Entspannung zu erwarten. Diese finanzielle Möglichkeit sollte ergriffen werden, um ohnehin erforderliche Erneuerungsmaßnahmen an den Kreisstraßen durchzuführen. Es erscheint geboten, einer projektorientierten flexiblen Verwendung der Haushaltsmittel vor dauerhafter Bindung gegenüber Dritten den Vorrang einzuräumen, da eine langfristige Entwicklung der Finanzlage des Kreises zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann.

 

a. Sanierungsprogramm Kreisstraßen

 

Wie bereits in 2017 wird empfohlen, jetzt Maßnahmen zur Erneuerung der Kreisstraßendecken (ca. 30 km, davon 7 km mit Radweg) sowie zur Sanierung von Radwegen mit einer Gesamtlänge von 20 km zu ergreifen

 

Im Rahmen des empfohlenen Sanierungsprogrammes für Kreisstraßen sollten insbesondere Kreisstraßen zur Sanierung herangezogen werden, die keine hohe Wahrscheinlichkeit auf Förderung aus GVFG-SH-Mitteln haben. Kriterien des Landes zur Förderfähigkeit sind beispielsweise die Frequentierung, eine Benutzung der Straße durch den ÖPNV oder zur Schülerbeförderung sowie die Verbindung zu anderen Kreisen.

 

Die in Betracht zuziehenden Kreisstraßen erfüllen diese Kriterien nicht in jedem einzelnen Punkt und es wird dem Kreis auf absehbare Zeit daher schwer fallen, dem hohen Sanierungsrückstand an diesen Kreisstraßen nur durch sicher förderfähige Maßnahmen zu begegnen.

 

Für dieses Vorgehen spricht, dass die nach GVFG-SH zur Verfügung stehenden Mittel anteilig zwischen allen förderungsfähigen Maßnahmen, die beim Land beantragt werden, verteilt werden. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind auch zukünftig  förderungsfähige Maßnahmen – in ausreichender Anzahl – zu realisieren, so dass die Beantragung weiterer Maßnahmen eine Erhöhung der anteilig vergebenen Fördergesamtsumme nicht erwarten lässt. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel können also auch in Zukunft durch im Übrigen erforderliche Deckenerneuerungen für den Kreis beantragt werden.

 

Deshalb wird empfohlen, eine Deckensanierung an den Kreisstraßen, bei denen geringe Aussicht auf Fördermittel besteht, aus dem 10-Jahresprogrmm von 2014 vorzuziehen. 

 

An folgenden Kreisstraßen und Radwegen sollten Maßnahmen ergriffen  werden:

 

K 84 Hohenwestedt – K 20 mit Radweg

K 55 Götheby – L 286

K 45 Bokel – Bokelholm

K 1 Alt Duvenstedt – L 265 (Ahlefeld) teilw. mit Radweg

K 2 Holzbunge – Bünsdorf

K 71 Bordesholm – L 49 (Eckmannstraße)

K 81 Heinkenborstel - Aukrug

 

Die ersten drei Maßnahmen (K 84, K 55 und K 45) waren bereits im Sonderprogramm 2017 enthalten, sind jedoch nach Kürzung des Programmumfanges durch den Kreistagsbeschluss vom 12.12.2016 aus dem Programm gestrichen worden.

 

Zur Verdeutlichung ist mit der Anlage für jede Kreisstraße ein Steckbrief hinterlegt, der auch in der Farbskalierung von blau (gute Straßenabschnitte) über grün und gelb bis hin zu rot (schlechter Straßenabschnitt mit Note 4,5 und schlechter) den Zustand der Straße darstellt.

 

Es wird empfohlen, die oben genannten Maßnahmen mit einem Volumen von 4,760 Mio. € umzusetzen. Dabei wird empfohlen, die Ausführungsmodalitäten und den Durchführungszeitraum so flexibel wie möglich zu gestalten. Sollten Maßnahmen beispielsweise in 2018 nicht umgesetzt werden, sollten die Mittel  in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden und sodann ausgeführt werden. Diese flexible Ausschreibung in Paketen ermöglicht das Erreichen günstigerer Preise.

 

Mit Durchführung des oben beschriebenen Sanierungsprogramms und bei Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen für die  kommenden Jahren, insbesondere auch der förderungsfähigen Maßnahmen, könnte der Abschluss des 10-Jahresprogramms Kreisstraßensanierung und somit der Abbau des Sanierungsstaus in das Jahr 2020 vorgezogen werden.

 

Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde böte dies die Möglichkeit, ohne durch einen Rückstand bei der Kreisstraßensanierung belastet zu sein, die Erhaltung der Kreisstraßen zu gewährleisten.

 

b. Sanierungsprogramm Radwege 

 

Neben dem Sanierungsprogramm für Kreisstraßen deren Fahrbahndecke erneuert werden muss, gibt es Kreisstraßen, deren Fahrbahndecke nicht erneuert werden muss, jedoch bei denen die Radwege wegen eines schlechten Zustandes zu erneuern sind. Hier wird empfohlen, nur die Decken, der sich in einem schlechten Zustand befindlichen Radwege zu erneuern. Dafür wird ein Betrag von 700.000 € vorgeschlagen. Der Betrag ist erforderlich, um die Sanierung von rund 14 km Radweg zu finanzieren. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) die Teilabschnitte der sanierungsbedürftigen Radwege ermitteln und sie – wie in der Vergangenheit – in der Fachausschusssitzung vorstellen. Mit der eigenständigen Betrachtung und Erneuerung der Radwege wird dort einer weiteren Aufstauung des Sanierungsbedarfs entgegen gewirkt.

 

c. Vorgeschlagene Umsetzung der Maßnahme

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen wird folgender Weg vorgeschlagen:

Der mit dem LBV geschlossene Kooperationsvertrag bietet die Möglichkeit, dass der LBV die Ausschreibung aller bzw. eines Großteils der Maßnahmen übernimmt. Vorgespräche haben ergeben, dass entsprechende Auftragskapazitäten vorhanden sind. Schafft der LBV dies widererwartend nicht, können private Ingenieurbüros beauftragt werden. Erste Gespräche ergaben, dass hierfür Büros am Markt vorhanden sind, die dies übernehmen könnten. Um gute Preise bei der Ausschreibung zu erzielen, sollen die Ausschreibungen variabel an den Markt gebracht werden. Ein konkreter Umsetzungsplan würde seitens der Verwaltung erarbeitet werden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

a)      Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

b)     Der Umwelt- und Bauausschuss fasst einen Beschluss nach einer entsprechenden Beratung der Vorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Sonderprogramm zur Sanierung von Kreisstraßen und Radwegen  in Höhe von 5.460.000 €. Hiervon entfallen 4.760.000 € auf die Kreisstraßen und 700.000 € auf die Radwege.

 

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Anlagen

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