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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Bei den kommunalisierten Landesmitteln handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes.

 

Das Land hat seit dem 01.01.2012 im Einverständnis mit den Kreisen und kreisfreien Städten die sozialen Hilfen für die Suchtkrankenhilfe und der offenen psychischen Hilfen kommunalisiert. In den folgenden Jahren wurde versucht, landesweit eine „gerechtere“ Verteilung der Gesamtfördermittel in Höhe von 2.107.482,-- Euro vorzunehmen. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zeichneten sich in der Stufenphase der „Umverteilung“ nach veränderten Kriterien keine gravierenden finanziellen Nachteile ab.

 

Bisherige Landesmittelverteilung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde:

    bis 2012 : 178.878,-- Euro

2013-2014 : 177.514,-- Euro

2015-2017 : 176.822,-- Euro

 

Im neuen 5-jährigen Finanzplan ab 01.01.2108 bis 31.12.2022 würden sich bei der vom Land geplanten Umsetzung der Vorschläge der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS), die vom Land mit einer Evaluation zur Neuausrichtung der Landesmittel (lt. § 8 Abs.3 des Vertrages vom 10.12.2014) beauftragt war, die Fördermittel für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte zum Teil erheblich(+ und ./.) verändern. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde würde sich der Betrag auf 138.464,--€ jährlich verringern. Seitens des Kreises wurde gegenüber dem zuständigen Staatssekretär schriftlich die Bitte ausgesprochen, von der Realisierung der Vorschläge der FOGS Abstand zu nehmen, um die Sicherung der bewährten örtlichen Angebote nicht zu gefährden.

 

Seitens des Landes wurde in einer Informationsveranstaltung am 04.09.2017 signalisiert, ab 01.01.2018 die Landesmittel für die sozialen Hilfen zu erhöhen. Mit der Erhöhung will man bei der Neuberechnung den finanziellen Anteil des Landes den „heutigen“ Verhältnissen anpassen bzw. es im Einzelfall (u.a. Kreis Rendsburg-Eckernförde) möglichst nicht zu einer Kürzung kommen lassen.

 

In einem weiteren Gespräch am 25.10.2017 zwischen dem Sozialministerium und den kommunalen Landesverbänden (KLV) wurde von der KLV gefordert, die sich ab 2018 anzunehmenden Zuwendungsbeträge für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte, die sich bei der für 2018 vorgesehenen Anpassung des Verteilerschlüssels bei einer gleichzeitigen Anhebung des Zuwendungsbetrages um 0,5 Mio. Euro jährlich ergeben würden, bekannt zu geben. Es wurde deutlich gemacht, dass eine belastbare Bekanntgabe der finanziellen Auswirkungen von entscheidender Bedeutung sei. Hierzu waren die Vertreter des Sozialministeriums jedoch nicht autorisiert. Die einzelnen Beträge können von dort voraussichtlich erst Ende November 2017 genannt werden.

 

Seitens der kommunalen Landesverbände wurde folgende Prüfbitte an das Sozialministerium herangetragen:

 

Der aktuell bestehende Rahmenstrukturvertrag sowie die Einzelzuwendungsverträge laufen noch bis Ende 2018. Vor dem Hintergrund besteht im Grunde kein Anlass, einen solch engen zeitlichen Fahrplan zu verfolgen. Vielmehr wäre es für alle Beteiligten zielführend, zunächst die notwendigen Entscheidungen zum Landeshaushalt 2018 abzuwarten. Auf der Grundlage der dann feststehenden Zuwendungsbeträge könnten im kommenden Frühjahr auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse neue Verträge geschlossen und zeitgleich die bestehenden vorzeitig beendet werden. Bei der Auszahlung im ersten Quartal 2018 wäre dann zunächst noch die bisherige Zuwendungshöhe von 2,1 Mio. Euro bei angepasstem Verteilerschlüssel anteilig zu berücksichtigen. Sofern die Zuwendungshöhe wie angekündigt um 0,5 Mio. Euro im Haushalt 2018 aufgestockt wird, wäre der Differenzbetrag für das Jahr 2018 auf der Grundlage der dann neu geschlossenen Verträge auszuzahlen. Ein solches Vorgehen hätte den Vorteil, dass der äußerst enge Zeitplan für die Vertragsabschlüsse gestreckt werden könnte und die Kreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der Förderhöhe Rechtssicherheit hätten.

 

Die Vertreter des Sozialministeriums haben in dem Gespräch zugesagt, diese Variante mit der dortigen Hausspitze zu erörtern.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt

 

 

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