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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/293

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Zur Vermeidung künftiger Liquiditätsengpässe wurde der Kreis von der imland GmbH um die Gewährung eines Kassenkredits gebeten.

 

Die Unterstützung der imland GmbH mit einem Kassenkredit ist gemäß Runderlass zu § 89 Absatz 2 Satz 2, § 95 j i.V.m. § 89 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung - Anlage von Rücklagemitteln bzw. von liquiden Mitteln vom 14. September 2017 zulässig. Da-nach darf der Kreis – unter Beachtung des EU-Beihilferechts – Gesellschaften, an de-nen er zu 50 Prozent beteiligt ist, Kassenkredite gewähren.

 

Mit dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf könnte der Kreis die imland GmbH kurzfristig mit liquiden Mitteln in Form eines Kassenkredits in Höhe von bis zu 2 Millio-nen Euro unterstützen. Voraussetzung des Kassenkredits wäre, dass die imland ihren Bedarf geltend macht und der Kreis, sofern ihm die Mittel zur Verfügung stehen, diese gewährt und binnen 21 Tagen zurück erhält.

 

Konkret würden folgende Konditionen vertraglich vereinbart werden:

 

Kassenkredit:  maximal 2 Millionen Euro, höchstens einmal im Monat abrufbar

 Tilgung:   jeweils binnen 21 Tagen nach der Inanspruchnahme

 Vertragslaufzeit:  01.01.2018 - 31.12.2019

Verzinsung:  3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, d.h. derzeit 2,12 Prozent

 Tilgung der Zinsen: quartalsweise

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Sonderprogramm sind im Haushalt für 2018 und 2019 2.000.000 Euro bereitzustellen.

 

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Anlagen

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