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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/283

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

  1. Berufsbildungszentren (BBZ) des Kreises RD-ECK


Die Digitalisierung ist fester Bestandteil der Lebens- und Arbeitswelt. Um die Schulen bedarfsgerecht auf die Erfordernisse einer immer stärker werdenden Digitalisierung und Vernetzung auszurichten ist eine Weiterentwicklung auf diesem Gebiet notwendig. Da die digitale Bildung eine alle Fächer berührende Querschnittsaufgabe ist, sind die BBZ umfänglich bzw. ganzheitlich betroffen.

 

Im Mittelpunkt eines Berichts der Bertelsmann Stiftung aus dem "Monitor Digitale Bildung" steht die berufliche Ausbildung. Die Ergebnisse der umfassenden und repräsentativen empirischen Datenbasis zum Stand des digitalisierten Lernens in den verschiedenen Bildungssektoren zeigen nicht nur, dass die digitale Bildung im dualen Ausbildungssystem in Deutschland noch ausbaufähig ist. Sie zeigen auch, wie auch die berufliche Bildung die Chancen digitalen Lernens besser nutzen kann.

 

Auch wenn Auszubildende, die Lehrerschaft und Ausbildungsleiter die Bedeutung neuer Lerntechnologien hoch einstufen – sowohl mit Blick auf ihre didaktischen Potenziale als auch für die Zukunftsfähigkeit der eigenen Einrichtungen und Unternehmen – prägt das digitale Lernen noch nicht den Alltag in den Berufsschulen, überbetrieblichen Einrichtungen und Ausbildungsbetrieben.

Dadurch wird viel Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit in der dualen Berufsausbildung vergeben. Denn Lernen mit neuen Medien schafft Flexibilität und einen erleichterten Zugang zu beruflicher Qualifizierung – insbesondere für benachteiligte Zielgruppen, die sich im traditionellen Bildungssystem schwer tun. Insbesondere jüngere Auszubildende mit einem niedrigen Schulabschluss lassen sich durch digitales Lernen gut motivieren. Internetrecherchen, Lernspiele, Apps und das Erstellen eigener Inhalte sind für diese Zielgruppe attraktiv. Weder in der Berufsschule noch in den Ausbildungsbetrieben werden diese Chancen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit aber gezielt bzw. konzeptionell ergriffen.

 

Digitalisierung ist eine attraktive Option, potenzielle Auszubildende anzusprechen und sie individualisiert zu qualifizieren. Dies gilt ganz besonders für Ausbildungsberufe, die unter Nachwuchsmangel leiden, eine heterogene Bewerberlage verzeichnen oder zunehmend komplexe und dezentrale Arbeitsabläufe zu bewältigen haben.

 

Digitale Lerntechnologien erlauben eine engere und gleichzeitig flexiblere Kooperation zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Sie schaffen neue Möglichkeiten, um Theorie- und Praxisphasen zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb zu verzahnen. Sie unterstützen den informellen Wissensaustausch und eröffnen flexible und eigenständige Formen der Kompetenzentwicklung.

 

Auch wenn sich die Berufsbildungszentren auf den Weg gemacht haben, die Digitalisierung in ihren Schulen voran zu bringen, so bedarf es noch einer enormen konzeptionellen Weiterentwicklung. Dies betrifft vor allem die Ausstattung mit Geräten (Whiteboards, Smartphones und Tablets). Aktuell kommen nach Auskunft der BBZ noch überwiegend Schülergeräte zum Einsatz. Auch steht für den Unterricht kein oder nur unzureichendes WLAN zur Verfügung. So können weder mitgebrachte noch vorhandene Geräte sinnvoll eingesetzt werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollen die BBZ am NOK und RD- ECK bis zum 28. Februar 2018 in einem gemeinsamen Konzept, den Weg der Digitalisierung an ihren Schulen beschreiben und konkrete Maßnahmen entwickeln. Dieses Konzept ist dann dem SSKB zur Beratung vorzulegen.

 

 

  1. Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöZ G)

 

Kinder und Jugendliche wachsen in einer sich schnell wandelnden Gesellschaft und Lebenswirklichkeit auf. Sie begegnen einer Informationsvielfalt und sich stets wandelnden Medienangeboten. Aufgabe der FöZ G ist es u.a., die Schüler beim Aufnehmen sowie Verarbeiten von Informationen und im Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen bzw. zu trainieren. Dazu gehört auch die Thematisierung der Gefahren der medialen Technik und ihrer Nutzung (z.B. Internet, Smartphones). Digitale Medien gehören zum Leben in einer inklusiven Gesellschaft und bieten zudem individuelle Möglichkeiten, um am öffentlichen Leben teilzunehmen (z.B. elektronische Kommunikationshilfen - Tablet, Talker, Sprachcomputer). Die Nutzung von Whiteboards im Unterricht ist sehr vielfältig. Sie ermöglicht beispielsweise die Veranschaulichung von selbst erstellten eBooks-Fotogeschichten sowie von selbst erstellten Foto-Diashows der Schülerinnen und Schüler. Auch dienen sie der Präsentation von Lehrfilmen und animierten Liedervideos.

 

Auch wenn sich die FöZ auf den Weg gemacht haben die Digitalisierung in ihren Schulen voran zu bringen, bedarf es noch einer stetigen Weiterentwicklung. Dies betrifft vor allem die Ausstattung mit Geräten (Whiteboards, Smartphones und Tablets). Auch steht für den Unterricht kein oder nur unzureichendes WLAN zur Verfügung. In bestimmten Bereichen der Schulen sind aufgrund örtlicher Gegebenheiten Netzwerkverkabelungsmaßnahmen notwendig.

 

Um die Schulen bedarfsgerecht auf die Erfordernisse für eine immer stärker werdende Digitalisierung und Vernetzung auszurichten, sind entsprechende Investitionen notwendig. Dies gilt sowohl für ihre Ausstattung als auch für Lehr- und Lernmethoden. Die FöZ sind daher gefordert, diesbezüglich Konzepte zu entwickeln bzw. bereits bestehende Konzepte weiter zu entwickeln, so dass mit Bereitstellung von zusätzlichen Sondermitteln die Digitalisierung in der Schule nachhaltig für die Zukunft gestaltet werden kann.

 

 

  1. Sonderprogramm Digitalisierung

 

Durch das Sonderprogramm strebt die Verwaltung an, die Rahmenbedingungen zur Erhöhung und Ausbau der Digitalisierung neu zu gestalten und zu verbessern.

Aus Sicht der Verwaltung ist dies möglich, wenn zukünftig eine finanzielle Regelausstattung erfolgt und zur vorzeitigen Umsetzung zusätzlich Sondermittel wie folgt für die jeweiligen Schulen zur Verfügung gestellt werden:

 

- Schule am Noor:     15.000 €

- Schule Hochfeld:    20.000 €

- Schule an den Eichen:     15.000 €

- BBZ am NOK:   200.000 €

- BBZ RD-ECK:   250.000 €

 

Die Zuordnung der Beträge ist durch die Verwaltung anhand des prognostizierten Bedarfes und der Größe der Schule ermittelt worden. Mit Durchführung des oben beschriebenen Sonderprogramms würde ein über mehrere Jahre vorgesehener digitaler Schulausbau vorgezogen werden, der den Kreishaushalt zukünftig von Aufwand entlastet. Für den Haushalt 2018 ist – unter Beachtung der gebotenen Vorsicht – eine finanzielle Entspannung zu erwarten. Diese finanzielle Möglichkeit sollte ergriffen werden, um ohnehin erforderliche Neu- bzw. Ersatzbeschaffungsmaßnahmen vorzunehmen. Dieses Vorgehen sorgt zum einen für Entlastung in kommenden Haushaltsjahren, weil die spätestens dann erforderlichen Maßnahmen bereits vorgezogen worden sind. Zudem entsteht keinerlei Bindungswirkung für die Folgejahre.

 

Es wird daher empfohlen, die Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 500.000 € nach Vorliegen und Vorstellung der Konzepte in den Gremien im Monat Februar 2018 umzusetzen. Deshalb sollten die Mittel zunächst zentral im Teilplan der Schulaufsicht veranschlagt werden.

 

Für die verwaltungsmäßige Umsetzung des Sonderprogramms Digitalisierung entsteht ein zusätzlicher Aufwand - befristet für 2 Jahre -, der durch das zur Verfügung stehende Personalbudget des Fachbereiches Regionalentwicklung, Bauen und Schule gedeckt wird.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

a)      Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

b)      Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung fasst einen Beschluss nach einer entsprechenden Beratung der Vorlage

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Das Sonderprogramm zur Erneuerung / Weiterentwicklung der Digitalisierung an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und der Berufsbildungszentren hat finanzielle Auswirkungen in den Finanzplänen von insgesamt 500.000 €.

 

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