Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/275
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranlassungen aufgrund der Unfallhäufungsstellen 2016 im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.1 Verkehr
- Bearbeiter/in:
- Barbara Rennekamp
- Ansprechpartner/in:
- Rennekamp, Barbara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
02.11.2017
|
Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Die Verkehrsunfallstatistik 2016 des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde dem Polizeibeirat am 04.05.2017 vorgestellt.
Die Unfallhäufungsstellen im Kreisgebiet wurden der Straßenverkehrsbehörde am 16.06.2017 präsentiert. Von den sieben Unfallhäufungsstellen befinden sich zwei im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Kreises, zwei der Straßenverkehrsbehörde Eckernförde und drei der Straßenverkehrsbehörde Rendsburg.
Am 13.09.2017 hat die Unfallkommission getagt.
Im Polizeibeirat wurde vereinbart, dass die Verwaltung den Hauptausschuss über die Beratungsergebnisse der Kommission des Kreises zu den Unfallschwerpunkten zeitnah informiert.
Unfallhäufungsstelle | Beratungsergebnis |
Fockbek B 202/ K 98 Hohner Straße Zahl der Unfälle: 4 |
Drei der vier Unfälle ereigneten sich gegen 16 Uhr. Vor Ort wurde geprüft, ob zu dieser Uhrzeit durch Sonneneinstrahlung ungünstige Sichtverhältnisse herrschen. Dies ist nicht der Fall. Die Sichten sind sehr gut und die Straße ist gut ausgebaut. Die Kreuzung ist bereits von weitem gut erkennbar. Zielführende Maßnahmen sind hier zurzeit nicht ersichtlich. Der Knotenpunkt wird weiter beobachtet. Bis Ende September ist lediglich ein weiterer Auffahrunfall passiert.
|
Jevenstedt L 328/ K 66 Zahl der Unfälle: 5
|
Der Kreuzungsbereich ist bereits auf 70 km/h beschränkt. Die Sichten sind aus jedem Bereich heraus gut. Einer der Unfälle ereignete sich aufgrund von Unsicherheit über die Vorfahrtsregelung. In diesem Bereich soll eine Blockmarkierung analog einer Wartelinie zur Klarstellung der Regelung aufgebracht werden, zumal sich ein ähnlich gelagerter Unfall in diesem Jahr (der einzige bisher) ereignet hat. Die Markierung erfolgt durch den LBV.
Andere zielführende verkehrsrechtliche Veränderungen sind zurzeit nicht ersichtlich. Die Unfallhäufungsstelle wird weiter beobachtet. |