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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/257

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

  1. Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöZ G)


Um eine vorausschauende Investitionsplanung für die nächsten 10 Jahre zu erhalten, wurde eine mittelfristige Investitionsplanung für die FöZ G für 2018 bis 2027 durchgeführt.

Im Rahmen der hierzu durchgeführten Bestandsaufnahme hinsichtlich der Ausstattung der Schulen mit Einrichtungsgegenständen, Lernmittel, Lehrmitteln (Sammlungen, Geräte, Lernsoftware u.a.) und Unterrichtsmaterial einschl. der Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne von § 48 Schulgesetz wurde festgestellt, dass die Erneuerung im Rahmen bisheriger Haushaltsmöglichkeiten zurückhaltend und mit Augenmaß durchgeführt worden sind. So wurden bzw. konnten Ausstattungsmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht immer vollumfänglich erfolgen. Somit ist festzustellen, dass die Schulen über eine Ausstattung verfügen, die sich durch Bereitstellung notwendiger Mittel weiter erneuern und insbesondere vor dem Hintergrund gesundheitlicher Aspekte für das dort eingesetzte Personal verbessern ließe. Beispielsweise könnte das Pflegepersonal beim Heben der Schüler mit körperlichen und motorischen Einschränkungen durch die Inanspruchnahme mechanischer Unterstützungssysteme (Deckliftsysteme, Hebemodule) in den Pflege- und Therapieräumen unterstützt werden. Dies würde die täglichen körperlichen Belastungen des dort tätigen Personals erheblich mindern und auch die Arbeitssicherheit verbessern. Bislang verfügen die Schulen nur teilweise über mechanische Unterstützungssysteme und die vorhandenen entsprechen teilweise nicht dem neuesten Stand der Technik.

 

Die insoweit notwendigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der FöZ G sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

 

  1. Berufsbildungszentren (BBZ)

 

Insbesondere bei den beiden BBZ erfordern die rasante technische und wirtschaftliche Entwicklung eine fortlaufende Modernisierung der Schulen, auch unter dem Aspekt des Standortfaktors für die Region des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der damit verbundene Wettbewerb zu den benachbarten kreisfreien Städten und Kreisen.

Der Kreis als Schul- bzw. Anstaltsträger hat die Schulen bereits dabei unterstützt, ihre Gebäude und Ausstattung stets zu modernisieren und zu erweitern. Insbesondere vor dem Hintergrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen konnte dies jedoch nicht vollumfänglich erfolgen.

Um die Schulen bedarfsgerecht auf die Erfordernisse der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auch für eine immer stärker werdende Technisierung der Wirtschaft auszurichten, sind entsprechende Investitionen notwendig. Dies gilt sowohl für ihre Ausstattung als auch für Lehr- und Lernmethoden (z.B. 3D-Drucker, Elektrofahrzeuge, Naturwissenschaftliche Räume, Werkstätten).

 

Die insoweit notwendigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der BBZ sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

 

  1. Sonderprogramm Bildung

 

Unter Verweis auf die vorgenannten Ausführungen sollten alle Schulen in die Lage versetzt werden für ihre pädagogische Arbeit eine Ausstattung zu erhalten, mit der eine möglichst gute Förderung aller Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann.

Durch das Sonderprogramm Bildung strebt die Verwaltung an, die Rahmenbedingun­gen zur Erhöhung und Ausbau der schulischen Ausstattung neu zu gestalten und zu verbessern.

Aus Sicht der Verwaltung ist dies möglich, wenn zukünftig eine finanzielle Regelausstattung erfolgt und zur vorzeitigen Umsetzung zusätzlich Sondermittel wie folgt für die jeweiligen Schulen zur Verfügung gestellt werden:

 

- Schule am Noor:      461.600 €

- Schule an den Eichen:      349.600 €

- Schule Hochfeld:     384.800 €

- BBZ am NOK:      807.700 €

- BBZ RD-ECK:   1.364.000 €

 

Mit Durchführung des oben beschriebenen Sonderprogramms würde ein über mehrere Jahre vorgesehener Abbau vorgezogen werden, der den Kreishaushalt zukünftig von Aufwand entlastet. Für den Haushalt 2018 ist – unter Beachtung der gebotenen Vorsicht – eine finanzielle Entspannung zu erwarten. Diese finanzielle Möglichkeit sollte ergriffen werden, um ohnehin erforderliche Neu- bzw. Ersatzbeschaffungsmaßnahmen vorzunehmen. Dieses Vorgehen sorgt zum einen für Entlastung in kommenden Haushaltsjahren, weil die spätestens dann erforderlichen Maßnahmen bereits vorgezogen worden sind. Zudem entsteht keinerlei Bindungswirkung für die Folgejahre.

 

Im Bereich der 3 Förderzentren würden sich beispielsweise die im 10 jährigen Investitionsplan vorgesehen HH-Mittel um insgesamt rd. 275.000 € reduzieren. Im Bereich der BBZ`s kann aufgrund einer noch nicht erfolgten Budgetregelung für 2019 folgende kein spezifizierter Betrag genannt werden, es wird aber von einer mindestens gleich hohen Summe wie bei den Förderzentren ausgegangen.

 

Es wird daher empfohlen, die Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.367.700 € umzusetzen und die Ausführungsmodalitäten und den Durchführungszeitraum möglichst flexibel zu gestalten. Zum einen lassen sich größere Maßnahmen lediglich in der Ferienzeit umsetzen und zum anderen könnten sich durch die Flexibilität beim Umsetzungszeitraum günstigere Preise erzielen lassen. Deshalb sollten die in 2018 nicht abfließenden Mittel in das Haushaltsjahr 2019 übertragen und sodann ausgeführt werden.

 

Für die verwaltungsmäßige Umsetzung des Sonderprogramms Bildung entsteht ein zusätzlicher Aufwand - befristet für 2 Jahre -, der durch das zur Verfügung stehende Personalbudget des Fachbereiches Regionalentwicklung, Bauen und Schule gedeckt wird.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

a)      Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

b)      Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung fasst einen Beschluss nach einer entsprechenden Beratung der Vorlage

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Das Sonderprogramm zur Erneuerung / Weiterentwicklung der Schulen in Trägerschaft des Kreises (Förderzentren G und Berufsbildungszentren) hat finanzielle Auswirkungen in den Finanzplänen der jeweiligen Schulen in Höhe von insgesamt 2.398.900 € sowie in den Ergebnisplänen der jeweiligen Schulen in Höhe von insgesamt 968.800 €.

 

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Anlagen

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