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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Die Anlage ist nichtöffentlich, weil hier schützenswerte, unternehmensspezifische Daten enthalten sind.

 

 

2. Sachverhalt:

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde mbH) vom 28.9.2017 für das Jahr 2018.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Die Verwaltung empfiehlt wie in den Vorjahren
 

-          die Verwertungserlöse für Altpapier in 2018 in Form eines Korridors von 10 % abzurechnen,
 

-          zur Abwicklung der Positionen, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster und dem Kreis Plön ergeben, nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung abzurechnen, da der Kreis auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur die tatsächlich angefallenen Mengen vergütet bekommt.

 

Die Kosten des Festpreises Netto steigen um 3,4% gegenüber 2017 und Brutto um 3,5 %. Der Unterschied zwischen Netto und Brutto entsteht seit 2011 durch die steuerliche Berücksichtigung des „tauschähnlichen Umsatzes“.

 

Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

 

-          Bezogene Leistungen (s. S. 3 Tab. 2)
 

  • Restmüllsammlung und -Transport (s. S. 3 Tab. 2 Zeile 1):
    Das Behältervolumen ist gestiegen, obwohl die Restmüllmenge (Zeile 4) insgesamt gesunken ist und Auswirkung der vereinbarten Preisgleitklausel.
     
  • Sperrmüllsammlung und -Entsorgung (s. S. 3 Tab. 2 Zeile 2 u.3):
    Steigerung der Menge Straßenrandsammlung und Auswirkung von der Einstellung der Sperrmüllannahme der MVA Kiel, wodurch die Sperrmüllmengen weiter transportiert werden müssen und diese Änderung zum laufenden Logistikvertrag hohe Mehrkosten verursacht.
     
  • Bioabfallkosten (Verwertung und Sammlung s. S. 3 Tab. 2 Zeile 7 u. 8):
    Durch höhere Sammelmengen (rd. + 2.000 Mg) fallen sowohl höhere Verwertungskosten als auch höhere Sammelkosten an. Es ist eine Verlagerung von Mengen aus den Restabfalltonnen hin zu den Biotonnen zu erkennen, da die Restabfallmenge trotz gestiegener Behälterzahlen um rd. 400 Mg gesunken ist. Eine eins zu eins Verlagerung findet nicht statt, da die Biotonnen zusätzlich für Gartenabfälle genutzt werden.
     

-          Personalkosten (s. S. 3 Tab. 2 Zeile 2)

Es sind zwei zusätzliche Stellen in den Bereichen Vertrieb (Außendienst inkl. Beratung bei Abfuhrproblemen) und kaufmännische Abrechnung enthalten. Eine im Festpreis 2017 nur anteilig eingeplante Stelle für die Flohmarktwerkstatt ist nun ganzjährig enthalten. Die Steigerung der Personalkosten des Festpreises resultiert aus der Steigerung der Gesamtkosten sowie der Erhöhung des Verwaltungskostenschlüssels (von 80,08 auf 81,32 %).

 

       

Abgemildert werden die vorgenannten Kostensteigerungen durch eine Erhöhung der Erlöse in den Bereichen PPK (Papier, Pappe, Kartonage), Wertstoffe Recyclinghöfe inkl. Alttextilien und sonstigen Erlösen.

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 6 bis 10 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 28.9.2017 in Höhe von 14.202.816,84 € netto, bzw. 16.954.032,63 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Höherer Aufwand im Teilplan Abfallwirtschaft, der durch höheren Ertrag bei den Abfallentgelten ausgeglichen wird.

 

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