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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/270

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) die Aufgabe, eine geordnete und zukunftsgerichtete, an den Vorgaben des Bundes, sowie des Landes Schleswig-Holstein orientierte Abfallentsorgung in seinem Hoheitsgebiet zu organisieren.

 

Zu diesen Pflichten gehören gemäß § 4 Absatz 1 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes das Aufstellen von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) und deren Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2018-2022 wurde wie auch das zuletzt gültige von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) erarbeitet.

 

Der Entwurf des Konzepts ist mit den anliegenden Kreisen und kreisfreien Städte abgestimmt und wird nach der Zustimmung durch den Kreistag dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein zur Kenntnis gegeben.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag das Abfallwirtschaftskonzept 2018-2022 zu beschließen. .
     
  2. Der Kreistag beschließt das Abfallwirtschaftskonzept 2018-2022.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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