Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/269

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Bei „Bildung integriert“ handelt es sich um ein Programm zum Bildungsmanagement und zur Bildungsberichterstattung, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).  Das Programm „Bildung integriert“ ist in einer ersten Runde 2014 gestartet. 87 Kreise und kreisfreie Städte haben daran teilgenommen.  Das Programm „Bildung integriert“ zielt darauf ab, ein auf einer validen Datengrundlage basiertes Bildungsmanagement zu ermöglichen und somit zum Auf- und Ausbau der kommunalen Bildungslandschaft beizutragen. Im Rahmen des Programms sollen Bildungszuständigkeiten (Schule, Kita, Jugendhilfe, Wirtschaft, Arbeitsagentur, etc.) und –aktivitäten gebündelt und weiterentwickelt werden. Dies soll durch die Einbindung verschiedener Schlüsselakteure der Bildung in der Kommune und durch die Schließung verbindlicher, auf Nachhaltigkeit angelegter Kooperationsvereinbarungen erreicht werden.

Das Programm bietet zahlreiche Vorteile für die teilnehmenden Städte und Kreise. Unter anderem ermöglicht es den Aufbau einer zuverlässigen Datengrundlage für Analysen, aus denen dann Handlungsempfehlungen und Strategien zur Verbesserung der Bildungsangebote abgeleitet werden können. Darüber hinaus eröffnet es die Möglichkeit, bildungspolitische Entscheidungen auf Grundlage einer soliden Datenbasis zu treffen sowie Angebotsstrukturen sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verbessern. Das Programm sieht eine Unterstützung des Bildungsmanagements vor Ort durch die regionalen Transferagenturen vor.

Gefördert werden laut Richtlinie bis zu zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit einer Vergütung bis E13 TVöD. Es können sowohl Neueinstellungen erfolgen, als auch ständig Bedienstete eingesetzt werden. Dienstreisen zu Infoveranstaltungen, Fachtagungen etc., welche im Rahmen des Projekts vom BMBF und den Transferagenturen angeboten werden, können mit bis zu 3.300 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr gefördert werden. Darüber hinaus wird die Beschaffung der Basissoftware im Wert von 3.000 Euro gefördert. Der zugehörige IT-Support wird mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr gefördert. Die Förderung ist auf drei Jahre begrenzt, die Zuschusshöhe beträgt 50%. Die Beantragung muss spätestens bis zum 31.12.2017 erfolgen. Das Projekt endet spätestens am 30.Juni 2021.

Umsetzung im Kreis Rendsburg-Eckernförde:

Im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2018 sind Mittel für eine Stelle „Bildung integriert“ und Sachkosten in Höhe von insgesamt 37.150 € vorgesehen. Die Stelle soll zum 01.07.2018 besetzt werden. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Das Programm ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, dass die Verwaltung bei erfolgreicher Bewerbung für das Programm „Bildung integriert“, eine Stelle zum Bildungsmanagement und zur Bildungsberichterstattung für 3 Jahre einrichtet.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Loading...