Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/267
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung des Integrationsfestbetrages an die kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Michael Wolf
- Ansprechpartner/in:
- Wolf, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.10.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
In einer Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig- Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag in Höhe von 17 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 verständigt. Diese Mittel sollen dazu dienen, den Kommunen Planungssicherheit zu geben und die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen. Die dritte Tranche in Höhe von 524.875 € (617.500 € abzüglich 15% Kreisanteil) steht nun zur Verteilung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden an. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hatte sich zum Ziel gesetzt, für die dritte Tranche einen Verteilungsschlüssel erarbeitet zu haben, der nicht nur die zugewiesenen Flüchtlinge, wie in Tranche 1 und 2 geschehen, berücksichtigt, sondern die Verteilung der Mittel der tatsächlichen Bedarfssituation anpasst*.
Bisher ist noch kein entsprechendes Modell erarbeitet worden. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in einem Schreiben an den Staatssekretär Herrn Geerdts dafür ausgesprochen auch die 3. Tranche nach dem alten Modell zu verteilen.
Die Verwaltung hat ein Modell erarbeitet, nachdem die Mittel des Integrationsfestbetrags nach der tatsächlichen Zuweisung 2015, 2016 und 2017 (Stand 31.08.2017) auf die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden verteilt werden. Dieses Verfahren ist mit dem Landkreistag abgesprochen.
Um die besonderen Belastungen* der Stadt Rendsburg zu berücksichtigen, wird der Hauptausschuss gebeten, über eine einmalige Zahlung von zusätzlich 30.000€ aus den Integrationsmitteln des Kreises zu beraten und zu entscheiden.
Mit dem Bürgermeister der Stadt Rendsburg wurde das Thema Sonderzahlung vorbesprochen.
*Mit positivem Bescheid haben die Flüchtlinge die freie Wohnortwahl innerhalb Schleswig- Holsteins. Es findet ein verstärkter Zuzug in die städtischen Regionen statt. Im Kreis Rendsburg- Eckernförde ist ein starker Zuzug in die Stadt Rendsburg erfolgt (Zuweisungen 379 Personen, tatsächlich gemeldet mehr als 1600 Personen).
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt nach Beratung,
• die 3. Tranche Integrationsfestbetrag nach dem Modell der Verwaltung an die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden zu verteilen
• ob der Stadt Rendsburg aus Integrationsmitteln des Kreises aufgrund der besonderen Belastungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 30.000€ gewährt wird
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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