Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/261
Grunddaten
- Betreff:
-
Entfristung von Stellen / Zur Verfügungstellung von Personalkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Jeske-Paasch, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.10.2017
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt
2. Sachverhalt:
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2016 wurden dem Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit die nachfolgenden Stellen befristet bewilligt, um den in Zusammenhang mit dem Zuzug von Flüchtlingen entstehenden Mehraufwand leisten zu können.
Fachbereich | Maßnahme | Betrag in Euro |
Soziales, Arbeit und Gesundheit | 0,5 Stelle Soziale Sicherung (HA 12.11.2015) – Befristung für 2 Jahre | 25.000 |
Soziales, Arbeit und Gesundheit | 0,5 Stelle Arzt/Ärztin Gesundheitsdienste (HA 12.11.2015) – Befristung für 2 Jahre | 41.000 |
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| 66.000 |
0,5 Stelle Soziale Sicherung
Seit 2015 ist die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber im Kreis Rendsburg-Eckernförde sprunghaft angestiegen. Dadurch hat sich der Arbeitsanfall im Bereich der Krankenhilfe erhöht. Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum 01.01.2016 ist für den Personenkreis der asylsuchenden Leistungsberichtigten zwar ein leichterer Zugang zur Gesundheitsversorgung bei Ärzten und Zahnärzten geschaffen worden. Die Personen, die einen Anspruch auf Leistungen bei Krankheit und sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach § 4 (AsylbLG) haben (Betreute), müssen bei der AOK NordWest angemeldet werden, um einen Krankenversicherungsschutz zu erhalten.
Im Meldeverfahren zur Erlangung der Gesundheitskarte von der Krankenkasse entsteht weiterhin für den Kreis Verwaltungsmehraufwand. Von allen Meldungen, die die Ämter und Gemeinden vornehmen, erhält der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Ausfertigung. Die dort mitgeteilten Daten werden beim Kreis in das Software-verfahren eingepflegt und ein Vorgang wird angelegt. Dies ist erforderlich, da die Abrechnung der Krankenversicherungs-leistungen durch die AOK NordWest mit dem Kreis erfolgt. Auch dadurch ist ein Verwaltungsmehraufwand entstanden.
Nach der vorgenannten Vereinbarung werden aber nicht alle Leistungsbereiche durch die Krankenkasse erbracht. Leistungsanträge zum Beispiel für die Versorgung mit Zahnersatz, Reha-Maßnahmen, Leistungen zu psychologischen Langzeittherapien, Vorsorgekuren, Haushaltshilfen, künstliche Befruchtungen und Sterilisation und strukturierte Behandlungsmethoden bei chronischen Krankheiten müssen nach wie vor durch den Kreis bearbeitet werden.
Nach Ablauf der Wartezeit von bis zu 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland endet die Betreuung durch die AOK NordWest, wenn der Leistungsberechtigte Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhält (analog dem Sozialgesetzbuch – 12. Buch – Sozialhilfe SGB XII). In dem Fall kann gewählt werden, durch welche Krankenkasse die weitere Betreuung vorgenommen werden soll. Hierfür ist ein Erklärungsbogen bei der zuständigen Kommune auszufüllen. Von dort wird der Erklärungsbogen über den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziale Sicherung, an die gewählte Krankenkasse weitergeleitet. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich dann nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen des SGB V. Es erfolgt beim Kreis die weitere Bearbeitung der mitgeteilten Daten.
Die Fallzahlen sind weiterhin hoch:
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Stichtag
| Krankenhilfeempfänger mit Leistungsbezug nach § 2 AsylbLG | Krankenhilfeempfänger mit Leistungsbezug nach § 3 AsylbLG | gesamt |
31.12.2014 | 250 | 995 | 1.245 |
31.12.2015 | 346 | 2.985 | 3.331 |
31.12.2016 | 686 | 1.865 | 3.847 |
31.08.2017 | 1.309 | 1.481 | 2.790 |
Es ist zurzeit davon auszugehen, dass die Fallzahlen und der Arbeitsmehraufwand weiter auf einem hohen Stand bleiben.
0,5 Stelle Arzt/Ärztin Gesundheitsdienste
Auch im Fachdienst Gesundheitsdienste gibt es weiterhin einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsanfall durch den Zuzug der Flüchtlinge in den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Die Fallzahlen der ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen stellten sich 2016 wie folgt dar:
Kinder | SE 1 | Akutbehandlung | Reisefähigkeit |
2016 | 112 | 11 | 3 |
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Erwachsene | AsylbLG | Zahnärztl. Gutachten | Reisefähigkeit |
2016 | 40 | 40 | 40 |
Es ist zu berücksichtigen, dass zur Erfüllung der Aufgaben häufig ein höherer Zeitaufwand erforderlich wird:
Wegen Verständigungsproblemen im Vorfeld werden zum Beispiel keine vollständigen Unterlagen zum Termin mitgebracht, ein adäquater Übersetzer steht nicht zur Verfügung, die Einladung zum Untersuchungstermin bedarf der ausführlichen Erklärung.
Durch Sprachbarrieren werden deutlich längere Konsultationen erforderlich, z. B. um die Krankengeschichte zu erheben, den Befund zu besprechen, die empfohlene Therapie zu erklären oder Einwilligungen einzuholen. Kulturelle Verschiedenheiten führen zu Verspätungen, Untersuchungs- und Therapiekontrollen (z.B. TB-Fürsorge) gestalten sich aufwändiger. Der medizinische Aufwand für die Untersuchung und Diagnostik ist erhöht, da häufig keine Unterlagen (z. B. Befunde, Diagnosestellung, Medikationen) vorhanden sind, Krankheitsbilder oft sehr schwer, sehr ausgeprägt oder lang anhaltend bestehen.
Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitsaufwand weiter anfallen wird, da die Bearbeitung der Asylanträge durch das BAMF sowie die Rückführung abgelehnter Asylbewerber durch den Kreis auf unbestimmte Zeit andauern wird.
Um den Qualitätsstandard zu erhalten, weiterer Fluktuation entgegenzuwirken bzw. einen Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu schaffen wird gebeten, beide 0,5 Stellen zu entfristen und die zur Besetzung erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird nach zwei Jahren eine Evaluation vornehmen und den Hauptausschuss bis zum 31.03.2020 über die Ergebnisse informieren.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2016 dem Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit bewilligten Stellen zu entfristen und die für die Besetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 66.000,00 Euro zuzüglich der tariflichen Steigerungen zur Verfügung zu stellen.