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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/259

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt.

 

2. Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 12.12.2016 stellte der Kreistag für die Erneuerung von Decken auf Kreisstraßen Mittel in Höhe von insgesamt 12.010.000 € im Haushalt 2017 zur Verfügung.

 

Das Sonderprogramm i.H.v. 8.210.000 € ist ausgelegt, um in 2017 – hilfsweise auch die Ausführung in 2018 – die Decken auf den in der Anlage 1 genannten Kreisstraßen zu erneuern.

 

Wenngleich noch nicht alle Maßnahmen ausgeschrieben sind, kann man bisher feststellen, dass trotz steigender Preise aufgrund gestiegener Nachfrage die Maßnahmen im Budget bleiben.

 

Im Rahmen des Sonderprogramms für Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen soll auch die K 69 vom Kreisverkehr Büsumer Straße bis zur K 44 (Fockbek) eine neue Deckschicht erhalten. Bei der (ursprünglichen) Planung dieser Maßnahme wurden die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 720.000,00 € geschätzt. Bei dieser Schätzung wurde der genannte Abschnitt (Kreisverkehr Büsumer Straße bis zur K 44 (Fockbek)) mit einer Länge von rd. 3.900 m zugrunde gelegt (siehe Anlage 2 grün markierter Straßenabschnitt). Grundsätzlich ist aber die gesamte K 69 in einem schlechten Zustand. Wenngleich das Sonderprogramm für die Infrastruktur des Kreises hilfreich und notwendig ist, sind die wirklich schlechtesten Kreisstraßen in das Sonderprogramm aufgenommen worden. Daher fiel nur ein Teil der K 69 in das Sonderprogramm.

 

Der LBV-SH als Partner des Kreises bei der Abarbeitung des Sonderprogramms hat jedoch die gesamte K 69 (von der Friedrichstädter Straße bis zur K 44 einschließlich der beiden Kreisverkehrsanlagen) ausgeschrieben (siehe Anlage 2 zusätzlich rot markierter Straßenabschnitt). Im Rahmen der Ausschreibung wurde auch vorgesehen, dass im Bereich der Kreisverkehrsanlagen das vorhandene Pflaster gegen Asphalt ausgetauscht wird.

 

Nach Ausschreibung der Gesamtmaßnahme liegen die Gesamtkosten bei rd. 1.652.000 €. Die Mehrkosten i.H.v. 931.000 € resultieren aus dem  größeren Umfang der Maßnahme (Verlängerung des Bauabschnitts und im Bereich der Kreisverkehrsanlagen Erhöhung der baulichen Erfordernisse).

Diese Mehrkosten von 931.000 € können bis auf 194.000 € durch gute Ausschreibungsergebnisse der Vergangenheit kompensiert werden. Bezüglich der aktuellen Kostenschätzung wird auf Anlage 3 verwiesen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass auch diese Summe sich im Zuge der kommenden Ausschreibungen und weitergehender Förderung von Maßnahmen in 2018 auf Null reduzieren wird.

 

Im Rahmen der Maßnahmen aus dem Sonderprogramm müssen gegenwärtig noch sieben Maßnahmen im Umfang von ca. 4.070.000,00 € ausgeschrieben werden, hier könnte versucht werden, diese Maßnahmen zum Jahresende 2017 oder sehr frühzeitig in 2018 auszuschreiben, um  günstige Angebote zu erzielen und so den Kostenansatz zu unterschreiten.

 

Ebenfalls könnte es in Betracht kommen, dass im letzten Quartal 2017 noch Mittel aus anderen deckungsfähigen Budgets zur Verfügung stehen, die zur Deckung herangezogen werden können, so dass insgesamt gegenwärtig noch keine abschließende Aussage dazu getroffen werden kann, ob überhaupt eine Budgetüberschreitung durch die Realisierung der Gesamtmaßnahme am Jahresende eintreten würde.

 

Sollte es insgesamt nicht möglich sein, die Mehrbelastungen in 2017 auszugleichen, wird beabsichtigt den Restbetrag aus dem Budgetansatz für 2018 zu finanzieren bzw. in Abstimmung mit dem Umwelt- und Bauausschuss Maßnahmen aus dem 10-Jahresplan so zu verschieben, dass eine Deckung des Mehrbetrags erreicht wird.

 

Für die Verwaltung wäre es auch möglich, auf das Sonderprogramm zu verweisen und die Ausschreibung zumindest teilweise aufheben zu lassen.

Allerdings sollte aus Sicht der Verwaltung die Maßnahme in Gänze durchgeführt werden. Die Verwaltung kann hierzu bis 13.09.2017 (Dienstschluss LBV-SH) den Zuschlag erteilen.

 

Für die Realisierung der Gesamtmaßnahme sprechen der ebenfalls deutlich schlechte Zustand der K 69 im Bereich des Kreisels an der Büsumer Straße bis zum Kreisel in der Friedrichstädter Straße, sowie der schlechte Zustand der Kreisel selbst.

 

Ebenso spricht für eine Realisierung der Gesamtmaßnahme der Umstand, dass im Rahmen der Ausschreibungen zur Durchführung des Sonderprogramms verschiedene Maßnahmen zur Förderungen nach FAG bewilligt wurden bzw. voraussichtlich noch bewilligt werden und so deutlich höhere Einnahmen realisiert werden konnten, als dies ursprünglich erwartet wurde. Auf Grund dieser positiven Entwicklung wird die Kostenerhöhung bei Realisierung der Gesamtmaßnahme (K 69) voraussichtlich nicht vollem Umfang ergebniswirksam werden.

 

Als weiteres Argument für eine Zuschlagserteilung ist zu nennen, dass der erhaltene Preis für die Deckensanierung auf der K 69 bei einer erneuten Ausschreibung wegen der deutlich steigenden Preise nicht wieder zu erlangen sein wird. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Preise in den nächsten Jahren erheblich steigen werden.

 

Insgesamt erscheint es daher angezeigt die Gesamtmaßnahme K 69 zu realisieren. Der Hauptausschuss wird um Zustimmung zur Auftragserteilung gebeten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt der Erteilung des Auftrags zur Erneuerung der gesamten Straßendecke der K 69 zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht bekannt.

 

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Anlagen

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