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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/253

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Ausgangslage:

Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, die sich im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein wiederfinden, strebt die Schule Hochfeld, ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöZ G) in Rendsburg, die Einrichtung von Schulsozialarbeit an der Schule an, um folgende Ziele zu verwirklichen:

 

Die Schulsozialarbeit versteht sich als Teil der Jugendhilfe, die am Lebens- und Lernort Schule auf der Grundlage des KJHG insbesondere Schülerinnen und Schüler mit besonderem unterstützungsbedarf fördert und begleitet. Die Schulsozialarbeit trägt dazu bei

-          soziale Benachteiligungen auszugleichen

-          die schulische und berufliche Ausbildung sowie die soziale Integration zu fördern

-          die elterliche Erziehungsverantwortung und familiäre Selbsthilfepotenziale zu stärken

-          psychologische Hilfestellungen bei der Identifikation mit den Gegebenheiten individueller Einschränkungen zu gewähren

 

Insoweit wird ergänzend auf das beigefügte Antragsschreiben der Schule Hochfeld sowie auf das ebenfalls beigefügte Konzept zur Schulsozialarbeit an der Schule Hochfeld verwiesen.

 

Situation für den Einsatz von Schulsozialarbeit:

Die Situation in den jeweiligen FöZ G an den Schulstandorten in Rendsburg, Nortorf und Eckernförde stellen sich wie folgt dar:

 

-          Rendsburg
Siehe oben dargestellte Ausgangslage und dem vorgelegten Konzept.

-          Nortorf und Eckernförde
Eine Schulsozialarbeit, die durch eine extra zur Verfügung stehende pädagogische Fachkraft wahrgenommen wird, findet bisher nicht statt. Die anfallenden Aufgaben sind ebenfalls festzustellen, die von der Schulleitung, Lehrkräften und der Schulsekretärin bislang übernommen werden.
Die Möglichkeit durch eine/n Schulsozialarbeiter/in entlastet zu werden, wird seitens der Schulleitungen begrüßt.

 

Aufwand für den Einsatz von Schulsozialarbeit:

Der erwartete Aufwand für den Einsatz von Schulsozialarbeit in den jeweiligen FöZ G an den Schulstandorten in Rendsburg, Nortorf und Eckernförde stellen sich wie folgt dar:

 

-          Rendsburg
Gemäß der ebenfalls beigefügten Beschreibung der Schulleitung über den Einsatz von Schulsozialarbeit in der Schule Hochfeld liegen die Arbeitsschwerpunkte in den folgenden Bereichen, für die insgesamt ein Bedarf von 20 Stunden wöchentlich als notwendig angesehen werden.

  • Einzelfallhilfe: 10 Std./Woche
  • Sozialtraining:   5 Std./Woche
  • Einzelfallhilfe:   5 Std./Woche

 

-          Nortorf und Eckernförde
Ein Einsatzplan sowie der hierfür notwendige Bedarf liegt konkret nicht vor.

 

Auswirkungen auf die Haushaltsplanung

Für eine Einführung der Schulsozialarbeit bedarf es der fachlichen Unterstützung durch die Inanspruchnahme eines externen Trägers mit entsprechend ausgebildeten Personal oder der Kreis als Schulträger stellt pädagogische Fachkräfte (Sozialpädagogen bzw. Erzieher/innen mit gleichwertigen Kenntnissen) für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in der Schule ein.

 

In Abhängigkeit des konkreten Bedarfs sind die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Bei einer Größenordnung von rd. 20 Std. pro Woche entstünden Kosten in Höhe von rd. 30.000 € pro Jahr.

 

Darüber hinaus sind Kosten für die Sachausstattung in Höhe von rd. 4.000 € (PC, Telefon, Büromaterial, Büromöbel, Fortbildung) zu berücksichtigen.

 

Refinanzierungsmöglichkeiten

Maßgeblich für den Einsatz der Mittel sind die Leitlinien zur Förderung von Schulsozialarbeit des Landes Schleswig-Holstein.

Die Verteilung der diesbezüglich gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz bereitgestellten Landesmittel erfolgt auf der Grundlage der o.a. Leitlinien. Gemäß diesen Leitlinien sind die Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit vorrangig an Grundschulen einzusetzen. Die Schulräte entscheiden in eigener Verantwortung über den Einsatz der Mittel. Eine Mittelzuweisung aus Landesmitteln zur Förderung von Schulsozialarbeit an Förderzentren entspräche nicht den Leitlinien, so dass die Förderzentren in Trägerschaft des Kreises daher keine Fördermittel erhalten würden.
 

Im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs stellt das Land den Kreisen und kreisfreien Städten Mittel gemäß § 28 FAG für Maßnahmen der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die durch die Auflösung des Sonderpostens nicht genutzter Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen lediglich noch bis einschließlich 2017 zur Verfügung.

Diese Mittel werden nach den Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde vergeben.

In den Richtlinien für Schulsozialarbeit 2011 – 2013 waren lediglich die Schulträger von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen antragsberechtigt. Durch entsprechende Erweiterung der Förderrichtlinien sind ab der Förderperiode 2014 neben Schulträgern von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen auch Schulträger von „…Förderzentren, die eigene Förderklassen unterrichten …“ antragsberechtigt.

 

Der Kreis ist Schulträger der o.g. Hochfeldschule mit 95 Schülerinnen und Schülern (Stand 9/2015).

Die Fördersumme für die Schule Hochfeld würde sich nach Mitteilung des Fachbereichs Jugend und Familie vom 13.02.2017 auf der aktuellen Berechnungsgrundlage auf 6.000,00 € belaufen.

 

Somit ist eine Teilrefinanzierung möglich.

 

 

Einführung von Schulsozialarbeit an den FöZ G in den anderen Kreisen

Die Umfrageergebnisse stellen sich wie folgt dar:

Die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Ostholstein und Pinneberg haben keine Schulsozialarbeit an den FöZ G umgesetzt.

Die übrigen Kreise haben die Schulsozialarbeit wie folgt umgesetzt:

 

Kreis

Beginn

Umfang

Qualifikation

Personal

Eigenes Personal/ext. Dienstleister

Aufwand Kreis

Ertrag

Dithmarschen

2011

19,5 Std./Wo. für 1 Schule

Erzieher/in u.ä.

Ext. Dienstleister

n. bek.

Ja, Höhe n. bek.

Herzogt.-Lbg.

2013

40 Std./Wo. für 2 Schulen

Sozialpädagoge

Ext. Dienstleister

45.500 € pro Jahr

Ja, Höhe n. bek.

Plön

n. bek.

n. bek.

n. bek.

n. bek.

n. bek.

n. bek.

Segeberg

2016

30 Std./Wo. für 3 Schulen

Sozialpädagoge

Ext. Dienstleister

45.000 € pro Jahr

18.000 € pro Jahr

Steinburg

2013

19,5 Std./Wo. für 1 Schule

Dipl. Sozialpädagoge

Ext. Dienstleister

28.300 € pro Jahr

Ja, Höhe n. bek.

Stormarn

n. bek.

n. bek.

n. bek.

n. bek.

n. bek.

n. bek.

 

 

Fazit und Vorschlag für die weitere Vorgehensweise:

 

Bei Annahme des von der Schule Hochfeld dargestellten Bedarfs für alle Förderzentren geistige Entwicklung des Kreises, entstehen jährliche Gesamtkosten von 90.000 €. Da der Kreis jedoch Mittel des Landes zur Förderung der Schulsozialarbeit über das Finanzausgleichsgesetz erhält, ist eine Teilrefinanzierung hierüber möglich. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Jugend und Familie sind insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 18.000 € pro Jahr für alle Schulstandorte zu gewähren. Folglich hätte der Kreis ein Betrag in Höhe von insgesamt ca. 63.000 € pro Jahr zusätzlich selbst zu finanzieren.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und da es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handeln würde, sollte eine Einführung der Schulsozialarbeit bei den drei Förderzentren des Kreises nur auf Basis eines einheitlichen Konzeptes erfolgen. Hierzu sollten die Schulleitungen ein gemeinsames Konzept entwickeln. Ferner ist der zu erwartende Bedarf bei allen Förderzentren des Kreises zu ermitteln. Abhängig davon können sich die jährlichen Gesamtkosten auch noch reduzieren.

 

Die Verwaltung ist dabei, weitere alternative Gesichtspunkte zu prüfen. Diese werden dann mündlich im Ausschuss ergänzend vorgetragen, die auch im Rahmen der Beratung des Ausschusses berücksichtigt werden können.

 

Insoweit wird der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung gebeten, über das Thema Schulsozialarbeit an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung des Kreises zu beraten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: ca. bis zu 90.000 € jährlich (siehe obige Ausführungen)

 

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Anlagen

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