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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/251

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Ausgangslage

Aufgrund des am 22.10.2015 gefällten Beschlusses des Umwelt- und Bauausschusses vom und dem folgenden Beschluss des Hauptausschusses vom 05.11.2015 (VO/2015/607-001) entwickelt das Klimaschutzmanagement die Pflichtmaßnahme 2 „Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel“. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bedeutung der Erstellung solch eines Konzepts zu erarbeiten und eine Vorlage mit einer Finanzierungsstrategie dem Umwelt- und Bauausschuss vorzulegen.

Ein Klimaschutzteilprojekt wird mit 50% durch das BMUB, vertreten durch den Projektträger Jülich, gefördert. Antragsfenster sind der 1. Juli 2017 bis 30. September 2017 und 1. Januar 2018 bis 31. März 2018. Ein Antrag in dem momentan geöffneten Antragsfenster ist seitens der Verwaltung noch realisierbar. Ein möglicher Antrag müsste dann, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, unter Gremienvorbehalt eingereicht werden.

Sachstand

Auch die größten Klimaschutzbemühungen werden nicht verhindern, dass sich das Klima zu Ungunsten für die Menschheit ändern wird. Der Klimaschutz kann die Auswirkungen lediglich begrenzen, für ein Verhindern ist es bereits zu spät. Der atmosphärische Treibhauseffekt hat einen Zeitversatz von ca. 25 Jahren. Das hat zur Folge, dass selbst das sofortige Einstellen jeglicher Treibhausgasemissionen ein Fortschreiten des Klimawandels für 25 Jahre zur Folge hätte.

Somit müssen, neben den Klimaschutzbemühungen auch Klimaanpassungsbemühungen eingeleitet werden, um die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und auf die steuerlichen Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Schäden die durch das voranschreiten des anthropogenen Klimawandels entstehen, nehmen global gesehen, stetig zu. Versicherungsrelevante, klimatische Ereignisse, wie Stürme, Trockenzeiten oder z.B. Fluten haben sich in den vergangenen 36 Jahren von ca. 200 weltweiten jährlichen Ereignissen auf über 700 Ereignisse, mehr als verdreifacht.

In Deutschland fanden 8 der 10 teuersten Gewitterereignisse seit 1980 in den vergangenen 8 Jahren statt. Alleine dabei entstand ein ökonomischer Schaden von über 10 Mrd. Euro (Quelle: NatCatService MunichRe). Nur 20 – 30% der Schäden bei Großschadensereignissen sind durch eine Elementarversicherung abgedeckt. Oft bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen, immer öfter müssen die Steuerzahler allerdings für die Schäden aufkommen.

Inhaltliche Fragestellungen des Anpassungskonzepts

Das Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des BMUB mit 50% gefördert. Grundsätzlich ist das Ziel die konkreten Auswirkungen des Klimawandels auf das Kreisgebiet zu erarbeiten, besonders bedrohte Gebiete zu identifizieren und Kosten des Wandels abzuschätzen. Es gilt konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, um die finanziellen Auswirkungen des anstehenden Klimawandels in der Zukunft möglichst zu reduzieren.

Konkrete Fragen:

  • Welche Abschnitte der Kreisstraßen sind für Schäden durch Hitze oder Starkregen gefährdet, welche Kosten werden dadurch verursacht?
  • Welche Regionen im Kreis sind durch Überschwemmungen durch Starkregen gefährdet?
  • Welche Strände sind durch Winterstürme besonders gefährdet und welche Kosten wird das jährliche Aufschütten verursachen?
  • Welche Strände sind durch den Meeresspiegelanstieg besonders gefährdet?
  • Welche Anforderungen werden an den Katastrophenschutz in der Zukunft gestellt werden?
  • Werden der Infektionsschutz und die Umwelthygiene im Kreis durch die anstehenden Veränderungen des Klimas beeinträchtigt?
  • Mit welchen konkreten Auswirkungen und zukünftigen Kosten ist bei der Boden- und Wasserwirtschaft zu rechnen?
  • Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um alle Auswirkungen in einem erträglichen Ausmaß zu halten?

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss fasst einen Beschluss nach Beratung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Entwicklung des Konzepts wird auf 125.000 Euro geschätzt. Nach Abzug der 50% Förderung durch das BMUB bleibt eine Belastung des Haushalts in Höhe von 65.000 Euro.

 

 

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Anlagen

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