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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/776-003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss erhält den Auftrag, die Schülerbeförderungssat-zung bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu überarbeiten.

 

Folgende Bereiche werden thematisiert:

 

1.      Qualitätsverbesserung der Schülerbeförderung

2.      Freistellung von Kosten für Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten

3.      Heben von Synergieeffekten mit den Schülerbeförderungssystemen der dänischen und Freien Schulen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Kreis entstehen

4.      Beförderung zur „nächsten Schule“

5.      Überprüfung von Ungleichbehandlungen zwischen städtischen und ländlichen Bereichen

 

Hinsichtlich des Bereiches 2. Freistellung von Kosten für Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, erfolgte die Anpassung mit der 2. Änderungssatzung durch Beschluss des Kreistages vom 14.03.2016. Zusätzliche Änderungen der Satzung bzgl. der in Auftrag gegebenen Bereiche sollten erst nach weiterer inhaltlicher Beratung und Abstimmung mit den Elternbeiräten und dem Gemeinde- und Städtetag zum Schuljahreswechsel 2017/2018 erfolgen. Die abschließende Entscheidung des Kreistages sollte nach Möglichkeit noch im Jahre 2016 getroffen werden (Beschlusslage des Kreistages vom 14.03.2016).

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 12.12.2016 erfolgte die Anpassung mit der 3. Änderungssatzung zum Schuljahreswechsel 2017/2018 in folgenden wesentlichen Punkten:

 

  • die Aufnahme der Beförderungskosten bei offenen Ganztagsschulen, unter der Voraussetzung, dass am Schulstandort auch der Regelunterricht stattfindet,
  • eine Reduzierung der zumutbaren Wartezeiten ab Klassenstufe 5 von bisher 90 Minuten auf 60 Minuten nach Unterrichtsschluss,
  • Regelungen zur Erhebung und Verarbeitung von Daten sowie
  • diverse, rein redaktionelle Anpassungen

 

Nach weiteren rechtlichen Prüfungen und Abstimmungen mit dem Kreisgemeindetag hat der Regionalentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 12.07.2017 folgende Beschlussempfehlungen für den Kreistag zu den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung  gefasst:

 

  • Wohnstandort statt zentraler Punkt in einer Gemeinde als Ausgangspunkt für die Schulwegberechnung,
  • Anerkennung innerörtlicher Schülerbeförderung,
  • Änderung bei der Radfahrentschädigung,
  • Qualitätsanforderungen,
  • Integration des Bildungstarifs in die Schülerbeförderungssatzung sowie
  • Festlegung der zumutbaren Wartezeit auf 30 Minuten bei Unterrichtsschluss nach 14:00 Uhr

 

Im Zuge der Beratungen am 12.07.2017 ist der Regionalentwicklungsausschuss übereingekommen, für den Eckpunkt Eigenbeteiligung im Wege eines Umlauf-verfahrens abstimmen zu lassen. Dieses Umlaufverfahren endet mit Ablauf des 06.09.2017.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung entsprechend der in der Anlage beigefügten Satzung zu beschließen.

 

  1. Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung entsprechend der in der Anlage beigefügten Satzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Mehrkosten in Höhe von geschätzt 372.700 € für den Kreis und 106.300 € für örtliche Schulträger je Schuljahr sowie weitere Mehrkosten für die Eckpunkte „Festlegung der zumutbaren Wartezeit auf 30 Minuten bei Unterrichtsschluss nach 14:00 Uhr“ und „Eigenbeteiligung“. Hierfür entstehen mindestens Mehrkosten in Höhe von 277.200 € für den Kreis und 138.600 € für örtliche Schulträger je Schuljahr.

 

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