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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/176-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die der Berufsschulpflicht unterliegen, haben diese bislang im Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistiger Entwicklung in der Werkstufe (3 Jahre) absolviert. An den allgemeinbildenden Schulen wurden in den vergangen Jahren bereits auch Schülerinnen und Schüler mit geistiger Entwicklung integrativ beschult, die u.a auch von den Lehrkräften der Schule Hochfeld sonderpädagogisch betreut wurden.

 

Dem vom Land beförderten Inklusionsgedanken folgend, ist es insbesondere für bereits integrativ beschulte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen der konsequente Weg, die Berufsschulplicht statt in einer Werkstufenklasse eines Förderzentrums beim Berufsbildungszentrum zu erfüllen.

 

Die Kooperationsvereinbarung (dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt) sieht vor, dass beginnend ab dem nächsten Schuljahr voraussichtlich 6-8 Schülerinnen und Schüler nicht wie bisher üblich die Schule Hochfeld, sondern das BBZ am NOK besuchen werden. Dieses Projekt zielt darauf ab, dass eine inklusive Beschulung im gemeinsamen Unterricht jahrgangsübergreifend im Bereich AV-SHi am BBZ am NOK erfolgt.

 

Insbesondere die berufliche Vorbereitung oder die Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit im Sinne von § 45 Abs. 1 SchulG stehen im Vordergrund der beabsichtigten Kooperation zwischen dem BBZ am NOK und der Schule Hochfeld.

 

Als weiteren Partner der Kooperation ist der Kreis in seiner Funktion als Schulträger hinsichtlich der Schülerbeförderung und des Personals für Pflege und Assistenz beteiligt.

Bei der beabsichtigten Kooperation handelt es sich um ein Modellprojekt, die zunächst mit einer Befristung bis zum 31.07.2020 vorgesehen ist, um Entwicklungen zu überprüfen.

 

Damit eine integrative Beschulung erfolgreich beim BBZ am NOK verlaufen kann, ist nach Auskunft der Schulleitung zusätzliches Personal für Pflege und Assistenz erforderlich, da diese Aufgabe nicht durch die Lehrkräfte alleine erbracht werden können. Diesbezüglich wird verwaltungsseitig von Hilfskräften ausgegangen, die ihren Bundesfreiwilligendienst bzw. ihr Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Es ist beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Modellprojektes eine Kostenerstattung durch den Kreis mit einem Betrag in Höhe von max. 8.000 € jährlich an das BBZ am NOK erfolgt.

 

Die Schülerbeförderung soll zunächst im Rahmen des befristeten Modelprojektes auf Basis des bestehenden Beförderungsvertrages organisiert und mit dem Kreis abgerechnet werden. Dies erfolgt zum einen aus verantwortlicher Sicht des Trägers eines Förderzentrums wegen der gewünschten Effekte tatsächlich-praktischer Inklusion und zum anderen vor dem Hintergrund der sonst vom Kreis eh zu tragenden Schülerbeförderungskosten für die Werkstufenschüler in den Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Mehr- oder Minderkosten werden im festgelegten Projektzeitraum von 3 Jahren geprüft.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, das beabsichtigte Inklusionsprojekt der Schule Hochfeld, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, mit dem Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal (BBZ am NOK) verwaltungsseitig umzusetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich wie im vorstehenden Sachverhalt dargestellt.

 

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Anlagen

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