Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/202
Grunddaten
- Betreff:
-
neue Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Falk Hurrelmann
- Beteiligt:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Ansprechpartner/in:
- Wittl, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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06.07.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Der Kreis fördert seit 1986 Biotoplenkungsmaßnahmen, die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführten werden. Grundlage der Förderung ist die seit dem 18.03.2004 geltende „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“. In seiner Sitzung am 17.11.2016 hat der Umwelt- und Bauausschuss eine Satzungsanpassung der geltenden Richtlinie beschlossen, die den Wegfall der Förderung von Beiträgen und Pachten beinhaltet. Die Verwaltung hat diesen Beschluss zum Anlass genommen, die Richtlinie in Gänze zu überarbeiten und formal an die „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Verwendung von Ersatzzahlungen für die Durchführung von Einzelmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ anzupassen.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
Neuaufteilung der Gliederung | Anpassung an Richtlinie „Ersatzzahlungen“
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Zu 2. Gegenstand der Förderung | Wegfall der langfristigen Flächenpacht (Beschluss UBA 17.11.26)
Aufnahme „Pflege und Entwicklung von artenreichem Dauergrünland“ (Aufnahme in Biotopliste im LNatSchG 2016)
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Zu 4 (ehemals 3.) Zuwendungsvoraussetzungen | Schriftliche Bestätigung der Verfügbarkeit der Fläche vom Eigentümer, bzw. Pächter (Sicherung der Maßnahme)
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Zu 5. (ehemals 3.) | Förderung von maximal 100% (bessere Ausnutzung der Fördergelder, da viele kleine Naturschutzvereine den bisherigen Eigenanteil von 25% nicht aufbringen können)
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Zu 6. (ehemals 4.) Verfahren | Abgabefrist 31. Januar (größeres Zeitfenster zur verwaltungsinternen Prüfung der Maßnahmen)
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| Vorlage einer Kostenschätzung oder eines Leistungsverzeichnis, entsprechend dem Maßnahmenumfang (als Grundlage für die Zuwendung)
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| Bewilligung erfolgt über Zuwendungsbescheid (ggf. Festlegung von Nebenbestimmungen; ersetzt ehemals 5. Auskunftspflicht) |
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die vorliegende angepasste „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege“ als Grundlage für die Förderung von Landschaftspflegemaßnahmen im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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791,2 kB
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(wie Dokument)
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177,7 kB
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