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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, dass die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes am 14.12.2017 abläuft.

 

Die Zahl der für die Wahlperiode vom 15.12.2017 bis 14.12.2022 in die Vorschlagliste aufzunehmenden Personen ist für den Kreis Rendsburg-Eckernförde auf 13 festgesetzt worden. Die Vorschlagsliste ist bis spätestens 01.09.2017 beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten gelten die Bestimmungen der §§ 20 bis 22 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Danach sollen die Vorgeschlagenen u.a. das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen nicht als ehrenamtliche Richter vorgeschlagen werden.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitgliederzahl des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig 13 Personen vorzuschlagen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

 

 

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Anlagen

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