Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
- Ansprechpartner/in:
- Brück, Mira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Unterausschuss Rechnungsprüfung
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Beratung
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27.04.2017
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Beratung
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01.06.2017
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57 Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob
1) der Haushaltsplan eingehalten,
2) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3) bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
4) das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
5) der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
6) der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.
b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d GO i.V.m. KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.
In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2015 – Aufwendungen Ergebnishaushalt | ||
Bezeichnung | Ergebnishaushalt – in Euro | |
Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen | 3.865.012,27 | |
durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen | 9.857.551,60 | |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 445.534,56 | |
Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 6.713.696,59 | |
Zusammen | 20.881.795,02 | |
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2015 – Auszahlungen | ||
Bezeichnung | Lfd. Verwaltungstätigkeit | Investitionen |
Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen | 14.243.424,30 | 288.313,51 |
vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen | 369.556,88 | 79.324,05 |
vom Kreistag genehmigte Überschreitungen | 0,00 | 0,00 |
vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen | 9.183.540,82 | 0,00 |
Zusammen | 23.796.522,00 | 367.637,56 |
Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:
Budget | Bezeichnung | Ansatz | Ergebnis
Euro | Über- schreitung Euro |
10101 | Datenschutz | 62.800,00 | 142.641,60 | 72.843,85 |
21101 | Ordnungswesen | 691.800,00 | 1.286.593,29 | 594.793,29 |
21302 | Asylunterkünfte | 172.100,00 | 3.028.624,45 | 97.742,91 |
25102 | Beteiligungsverwaltung | 540.200,00 | 831.772,37 | 201.305,04 |
25103 | Brand- und Katastrophenschutz | 431.700,00 | 529.477,33 | 57.761,18 |
33601 | Jugendhilfe | 18.741.000,00 | 22.773.561,97 | 4.032.561,97 |
41301 | Eingliederungshilfen SGB XII | 60.803.000,00 | 63.672.700,29 | 767.978,56 |
42301 | Soziale Sicherung | 314.400,00 | 1.123.320,35 | 786.290,47 |
53703 | ÖPNV | 7.707.300,00 | 7.895.891,32 | 102.419,32 |
Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt | 6.713.696,59 | |||
05102 | Allgemeine Finanzwirtschaft | 651.300,00 | 711.986,45 | 60.686,45 |
10101 | Datenschutz | 62.800,00 | 141.734,11 | 78.002,22 |
11101 | Personal | 1.391.200,00 | 1.528.040,55 | 136.840,55 |
21101 | Ordnungswesen | 3.614.800,00 | 4.001.558,09 | 386.758,09 |
21302 | Asylunterkünfte | 172.100,00 | 2.335.668,69 | 258.717,85 |
25102 | Beteiligungsverwaltung | 540.200,00 | 720.866,37 | 93.628,21 |
25103 | Brand- und Katastrophenschutz | 431.700,00 | 504.977,27 | 72.756,94 |
31602 | Eingliederungshilfen SGB VIII | 6.680.000 | 7.363.068,20 | 557.105,26 |
33601 | Jugendhilfe | 19.521.200,00 | 23.479.324,36 | 3.713.404,64 |
40301 | Leistungen nach dem SGB II | 33.580.000,00 | 35.153.290,64 | 1.082.765,67 |
41301 | Eingliederungshilfen SGB XII | 60.803.000,00 | 63.735.733,40 | 1.276.330,32 |
51502 | Liegenschaften | 4.630.724,10 | 4.702.744,86 | 72.020,76 |
53208 | Allgemeine Schulangelegenheiten | 4.228.000,00 | 4.790.711,19 | 392.359,95 |
53701 | Schülerbeförderung | 4.340.000,00 | 5.004.747,38 | 660.110,14 |
53703 | ÖPNV | 157.900,00 | 585.674,95 | 342.053,77 |
Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt | 9.183.540,82 |
*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in einem Budget entstanden ist.
c) Gemäß § 26 (2) GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € erzielt. Aus den vorangegangenen Haushaltsjahren war insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von 7.305.527,55 € vorzutragen. Durch Verwendung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 5.797.067,41 € verringert sich somit der Jahresfehlbetrag in der Bilanz zum 31.12.2015 auf 1.508.460,14 €.
Die Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses Rechnungsprüfung am 27.04.2017 ist beigefügt.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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6
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