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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass im Rahmen  der Finanzberichterstattung dem Hauptausschuss und den übrigen Ausschüssen Budgetberichte zu den Berichtsstichtagen 30. April und 31. August eines Haushaltsjahres vorzulegen sind.

 

Der Bericht zum Stichtag 30. April umfasst die bis Ende April erhobenen Daten. Diese Daten werden erst Anfang Mai zur Verfügung gestellt.

 

Der Budgetbericht wird nachgesandt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Norbert Schmidt

 

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