Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Familienzentren Vergabe der Kreismittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.05.2017
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 16.11.2016 beschlossen, die Zuschüsse für Familienzentren um 30.000 € zu erhöhen. Die Mittel sollen für zwei
neu zu gründende Familienzentren zur Verfügung gestellt werden. Jedem der beiden Familienzentren wird eine Anschubfinanzierung von 15.000 jährlich – befristet auf drei Jahre – gewährt. Die Ausschreibung soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgen.
Die Ausschreibung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erfolgte am 06.01.2017. Mit der Bewerbung sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ein Konzept mit Darstellung der Ziele und Handlungsfelder
- einen Projektplan
- eine schriftliche Erklärung der Standortkommune zur Unterstützung des Projektes
- eine Beschreibung der Kooperationspartnerschaften sowie bereits geschlossene Vereinbarungen bzw. die Kooperationsplanung.
Es sind zwei Anträge fristgerecht eingegangen. Ein Antrag des Amtes Mittelholstein für die Gemeinde Hohenwestedt (Erklärung der Gemeinde zur Unterstützung beigefügt) und ein Antrag der Gemeinde Molfsee.
Die geforderten Antragsunterlagen sind bisher nicht nachgereicht worden..
Da lediglich zwei Anträge vorliegen, wird eine Zusage zur Förderung dieser Maßnahmen unter dem Vorbehalt vorgeschlagen, dass die vorzulegenden Konzepte den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen.
Christina Mönke
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Anschubfinanzierung die Förderung der neu zu gründenden Familienzentren in der Gemeinde Hohenwestedt und der Gemeinde Molfsee mit 15.000 € jährlich – befristet für 3 Jahre.
Die Gewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die inhaltlichen Beschreibungen den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen entsprechen.
