Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/075
Grunddaten
- Betreff:
-
StreetworkVorstellung Streetworkprojekt mobil des Kreisjugendrings
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.05.2017
|
Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Sachverhalt:
Ausgangslage
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.09.2016 wurde eine Vorstellung der Streetworkprojekte für Anfang 2017 verabredet. Die Vorstellung des Projektes Streetwork mobil erfolgt in dieser Sitzung.
Im Rahmen der Etablierung von Streetwork im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde im Jahr 2001 das Projekt Streetwork mobil entwickelt und gefördert.
Mit dem Projekt sollten zeitnahe Kriseninterventionen im Zusammenhang mit dem Auftreten rechtsradikaler und gewaltbereiter Jugendlicher ermöglicht werden.
Zudem sollten Gemeinden im ländlichen Raum Gelegenheit erhalten, zur Lösung aktueller Probleme im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit kurzfristig für einen befristeten Zeitraum eine sozialpädagogische Fachkraft einzusetzen.
Der Einsatz ist darauf ausgerichtet, in einem vorher festgelegten Zeitraum aktuelle Konflikte zu befrieden bzw. regionale Strukturen zu entwickeln, aufzubauen und zu unterstützen.
Die Gemeinden können ohne das Risiko einer unbefristeten Festanstellung die Möglichkeiten einer sozialpädagogischen Fachkraft nutzen.
Das Projekt wurde als Kooperationsmaßnahme mit dem Kreisjugendring
durchgeführt. Die Förderung des Kreises beträgt jährlich 15.339 €, das entspricht 15 Wochenstunden.
Im Zuge der Weiterentwicklung und der Kooperationsbeziehungen zwischen dem Jugendamt und den Streetwork-Projekten hat insbesondere die Zusammenarbeit bei gewaltbereiten Jugendlichen neue Impulse bekommen.
In diesem Zusammenhang haben sich die Projekte auf Bitten des Jugendamtes dazu verpflichtet, eine feste Zahl von Täter-Opfer-Ausgleichen durchzuführen. Die Mitarbeiter wurden entsprechend geschult.
Bei einer Strafanzeige gegen Jugendliche können Staatsanwaltschaft oder Richter eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen, den Täter-Opfer-Ausgleich.
Den Beschuldigten und Geschädigten wird die Möglichkeit gegeben, mit Hilfe eines geschulten Vermittlers eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen.
Der Vermittler führt mit den Beteiligten Gespräche, unterstützt die Parteien bei einer persönlichen Aussprache und bietet die Vereinbarung einer Wiedergutmachung an, die von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Der Täter-Opfer-Ausgleich zielt auf Wiedergutmachung und Konfliktschlichtung ab.
Wesentliche Änderungen haben sich im Projekt Streetwork mobil bei den Handlungsanlässen ergeben.
Der Bedarf der Gemeinden an ein spezialisiertes Angebot für aggressive, gewaltbereite Jugendliche hat abgenommen und ist aktuell nicht gegeben
In Einzelfällen ist das Projekt im Zusammenhang mit dem Aufbau, bzw. der Entwicklung örtlicher Strukturen im Bereich der offenen Jugendarbeit weiterhin angefragt.
Darüber hinaus wurde das Streetworkprojekt zunehmend dazu genutzt, flexible Antworte auf aktuelle Herausforderungen in der Jugendarbeit des Kreisjugendrings zu geben.
Aus der Arbeit wird in der Sitzung ausführlich berichtet.
Norbert Schmidt
