Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Personal im Fachdienst Umwelt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Michael Wittl
- Beteiligt:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt; FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Ansprechpartner/in:
- Wittl, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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11.05.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
2. Sachverhalt:
Der Umwelt- und Bauausschuss hat am 17.11.16 einstimmig die Erhöhung des Personalbudget des Fachdienstes Umwelt um 120.000 € beschlossen. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Fachausschüsse beschloss der Hauptausschuss am 01.12.16 das Personalbudget 2017 des FD Umwelt für 2 zusätzliche Stellen (1 Ingenieur EG 11 und 1 Techniker EG 9) um 120.000 € zu erhöhen.
Die Stelle des Ingenieurs wurde zwischenzeitlich zum 03.04.2017 besetzt.
Hinsichtlich der vakanten Technikerstelle wird nach nochmaliger Prüfung der Verfahrensabläufe nunmehr hingegen empfohlen, die Stelle mit einer leistungsfähigen Verwaltungskraft (2.Angestelltenprüfung) zu besetzten. Ziel ist es -ähnlich wie in der Bauaufsichtsbehörde- in einer Widerspruchsstelle die Widersprüche in den Genehmigungsverfahren und den ordnungsbehördlichen Verfahren der Fachgruppen des Fachdienstes Umwelt zentral zu bearbeiten. In der Bauaufsichtsbehörde konnte durch die zentrale Bearbeitung der Widersprüche in den Baugenehmigungsverfahren eine deutliche Entlastung der Bauingenieure herbeigeführt werden. Diese haben mehr Kapazität sich um Sachverhalte „vor Ort“ kümmern zu können. Dies war ein maßgebliches Ziel des Hauptausschusses in der Beschlussfassung im Dezember 2016. Gleichzeitig haben sich durch die Standardisierung des Verfahrens die Effizienz der Bearbeitungsabläufe und die Qualität der Widerspruchsbescheide deutlich verbessert. Ziel dieser Struktur ist es zudem, die vom Gesetzgeber geforderte unabhängige nochmalige Überprüfung des Verwaltungsaktes zu gewährleisten.
Das o.g. Verfahren hat sich in der Bauaufsichtsbehörde in einer über 15-jährigen Praxis bewährt.
Die Überlegungen, die vakante Stelle mit einer Verwaltungskraft zu besetzen, wurde den Mitarbeitern der UNB im Rahmen einer Besprechung (31.03.17) von der Fachdienstleitung erläutert. Seitens der Mitarbeiter gab es hinsichtlich der Arbeitsentlastung und der Effizienz der Bearbeitungsabläufe eine sehr positive Resonanz zu diesen Planungen.
Nach Auffassung der Verwaltung müsste in einem Zeitraum von 2 Jahren erprobt werden, ob durch die neu geschaffene Verwaltungsstelle die gewünschte Effizienzverbesserung der Bearbeitungsabläufe erzielt werden kann. Messbar sollte dies durch eine Reduzierung von Widersprüchen und Klageverfahren im Verhältnis zu den heutigen Fallzahlen werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass geplant ist, die Anzahl der Kontrollen von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen stetig zu erhöhen. Dies wird erfahrungsgemäß zu Erhöhungen der Fallzahlen bei Anhörungen, Wiederherstellungs- und Zwangsgeldbescheiden führen. Die Ergebnisse der Evaluierung würde die Verwaltung dem Umwelt-und Bauausschuss im Okt./Nov. 2018 vorstellen.
