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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis fördert seit 1986 Biotoplenkungsmaßnahmen, die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführten wurden, im Rahmen seiner Richtlinie. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Vorlagen der Vorjahre verwiesen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.02.2004, wie vom Umwelt- und Bauausschuss empfohlen, beschlossen, Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege in den Haushalt einzustellen. In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 wurden jeweils 12.000 € veranschlagt.

 

Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 27. Februar 2017 ist als Anlage beigefügt. Nach Rücksprache mit den Maßnahmenträgern ergeben sich daraus folgende Änderungen:

 


Für die unter Nr. 16 Wildes Moor (UKLSH) beantragten Maßnahmen (1 bis 5) gelten Einschränkungen zu folgenden Nummern:
 

  1. Mahd auf zwei Flurstücken800,-€

 

Die Maßnahme ist naturschutzfachlich sinnvoll, die Zuwendung erfolgt aber vorbehaltlich der Einverständniserklärung der Eigentümer. Diese ist der UNB vorzulegen.
 

  1. Baggerarbeiten innerhalb des bestehenden Staugebietes3.000,-€
     
  2. Baggerung von Torfplateaus800,-€

 

Seitens des LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume) ist geplant, im Rahmen der Flurbereinigung ein Entwicklungskonzept für das Wilde Moor bis Ende 2017 vorzulegen. Damit ein inhaltlicher Abgleich mit den von der UKLSH geplanten Maßnahmen und dem Konzept erfolgen kann, müssen die Maßnahmen Nr. 4 und 5 zurückgestellt werden. Eine Förderung dieser Maßnahmen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

 

Nr. 42. Nübbel/Orchideenwiese Moholz (SHHB Nübbel) statt 700 €820,-€

 

Nr. 67. Alt Duvenstedt (BUND RD)entfällt

 

Die Notwendigkeit aller anderen beantragten Maßnahmen wurde von der Verwaltung geprüft und als sachgerecht eingestuft. Unter Berücksichtigung der dargelegten Änderungen ergibt sich damit die Summe aller Einzelanträge von 9.205,-€.

 

Gem. den Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege beträgt der Fördersatz 75%. Aus den vorliegenden Anträgen ergibt sich damit eine Förderung von 6.903,75 €. Mit den geplanten Förderungen wird der Haushaltsansatz von 12.000 € nicht ausgeschöpft. Die Richtlinie liegt in geltender Fassung als Anlage bei.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die beantragten Landschaftspflegemaßnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Anlage) unter Berücksichtigung der angeführten Änderungen zu bezuschussen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

6.903,75 EUR; die Mittel sind im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehen

 

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Anlagen

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