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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/165

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Selbstverwaltungsgremien des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben sich mit dem Thema der NS-Zeit in Bezug auf die jeweiligen ehemaligen Landräte des Kreises Rendsburg-Eckernförde befasst. Die Bildporträts befinden sich im Sitzungsraum 169 des Verwaltungsgebäudes des Kreishauses in Rendsburg.

 

Zunächst hingen die Porträts aller Landräte unkommentiert; eine ergänzende objektive Darstellung, wer insbesondere in die Strukturen der NS-Zeit verstrickt gewesen sein könnte, fehlte. Gemäß Beschluss des Hauptausschuss vom 11.12.2013 wurden die Porträts der Landräte im Raum 169 des Kreishauses vorläufig auf die lange Wandseite des Raumes umgehängt. Darüber hinaus  wurde jeder Landrat seinem Betätigungszeitraum gemäß dem Königreich Preußen, dem Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus oder der Nachkriegszeit und der Bundesrepublik zugeordnet.

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung wurde die Westfälische Universität Münster mit der Erstellung eines Gutachtens zur Aufarbeitung der Geschichte der Landräte hinsichtlich möglicher Verstrickungen während der Zeit des Nationalsozialismus gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 23.04.2015 beauftragt. Das Gutachten wurde durch Herrn Prof. Dr. Thomas Großbölting und Herrn Lukas Grawe, M.A. erstellt.

 

Ziel der wissenschaftlichen Arbeit war es, auf Basis des dem Kreis Rendsburg-Eckernförde dann vorliegenden Gutachtens eine verlässliche Bewertung der Rolle der Landräte als verantwortlicher leitender Verwaltungsbeamter einer Kreisverwaltung während der nationalsozialistischen Diktatur durch die politischen Selbstverwaltungsgremien vornehmen zu können.

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung vom 01.02.2016 hat dieser dem Gutachten zugestimmt, welches somit als Grundlage für weitere Überlegungen herangezogen wird, wie künftig mit den Bildern der Landräte umgegangen wird.

 

Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 20.03.2017 nunmehr einstimmig, dem Hauptausschuss zu empfehlen, die Bilderreihe der Landräte vom Raum 169 in den Flurbereich vor den Fraktionszimmern umzuhängen und eine ergänzende kurze Beschreibung mit Verweis auf das Gutachten anzubringen, welches auf den Internetseiten des Kreises zum Download zur Verfügung stehe. Damit würde die Öffentlichkeit besser erreicht werden können als im Raum 169. Die neue Gestaltung des Raumes 169 obliege dann der Verwaltung.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Bilderreihe der Landräte vom Raum 169 in den Flurbereich vor den Fraktionszimmern umzuhängen und eine ergänzende kurze Beschreibung mit Verweis auf das Gutachten anbringen zu lassen, welches auf den Internetseiten des Kreises zum Download zur Verfügung stehe. Die neue Gestaltung des Raumes 169 obliegt dann der Verwaltung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Für das Umhängen der jeweiligen Landratsbilder entstehen Kosten für die Anschaffung einer Unterlegplatte, Malerarbeiten und die Anfertigung von Schildern. Die entstehenden Gesamtkosten belaufen sich auf geschätzt maximal 1.000 €. Die notwendigen Haushalsmittel stehen zur Verfügung.

 

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