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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/148

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57 Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob

 

1)      der Haushaltsplan eingehalten,

2)      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3)      bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4)      das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5)      der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6)      der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d GO i.V.m. KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ist der Landrat ermächtigt, über- und  außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die Im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2015 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

3.865.012,27

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

9.857.551,60

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

445.534,56

Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

6.713.696,59

Zusammen

20.881.795,02

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2015 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

14.243.424,30

288.313,51

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

369.556,88

79.324,05

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

9.183.540,82

0,00

Zusammen

23.796.522,00

367.637,56

 

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen  sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung

Euro

10101

Datenschutz

62.800,00

142.641,60

72.843,85

21101

Ordnungswesen

691.800,00

1.286.593,29

594.793,29

21302

Asylunterkünfte

172.100,00

3.028.624,45

97.742,91

25102

Beteiligungsverwaltung

540.200,00

831.772,37

201.305,04

25103

Brand- und Katastrophenschutz

431.700,00

529.477,33

57.761,18

33601

Jugendhilfe

18.741.000,00

22.773.561,97

4.032.561,97

41301

Eingliederungshilfen SGB XII

60.803.000,00

63.672.700,29

767.978,56

42301

Soziale Sicherung

314.400,00

1.123.320,35

786.290,47

53703

ÖPNV

7.707.300,00

7.895.891,32

102.419,32

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

6.713.696,59

05102

Allgemeine Finanzwirtschaft

651.300,00

711.986,45

60.686,45

10101

Datenschutz

62.800,00

141.734,11

78.002,22

11101

Personal

1.391.200,00

1.528.040,55

136.840,55

21101

Ordnungswesen

3.614.800,00

4.001.558,09

386.758,09

21302

Asylunterkünfte

172.100,00

2.335.668,69

258.717,85

25102

Beteiligungsverwaltung

540.200,00

720.866,37

93.628,21

25103

Brand- und Katastrophenschutz

431.700,00

504.977,27

72.756,94

31602

Eingliederungshilfen SGB VIII

6.680.000

7.363.068,20

557.105,26

33601

Jugendhilfe

19.521.200,00

23.479.324,36

3.713.404,64

40301

Leistungen nach dem SGB II

33.580.000,00

35.153.290,64

1.082.765,67

41301

Eingliederungshilfen SGB XII

60.803.000,00

63.735.733,40

1.276.330,32

51502

Liegenschaften

4.630.724,10

4.702.744,86

72.020,76

53208

Allgemeine Schulangelegenheiten

4.228.000,00

4.790.711,19

392.359,95

53701

Schülerbeförderung

4.340.000,00

5.004.747,38

660.110,14

53703

ÖPNV

157.900,00

585.674,95

342.053,77

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

9.183.540,82

*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in einem Budget entstanden ist.

 

c) Gemäß § 26 (2) GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € erzielt. Aus den vorangegangenen Haushaltsjahren war insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von 7.305.527,55 € vorzutragen. Durch Verwendung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 5.797.067,41 € verringert sich somit der Jahresfehlbetrag in der Bilanz zum 31.12.2015 auf 1.508.460,14 €.

 

Die Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses Rechnungsprüfung am 27.04.2017 ist beigefügt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss  Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)      den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

 

Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)      den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)      den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, siehe Sachverhalt

 

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Anlagen

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