Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/123

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden (KLV) über eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Integration auf kommunaler Ebene vom 07.11.2016 (Kommunalpaket III) haben sich Land und Kommunen auf einen Integrationsfestbetrag von 17 Mio. Euro verständigt. Dieser soll dazu dienen, die kommunalen Integrationsleistungen vor Ort zu verstetigen.

 

Im Jahr 2016 wurde bereits eine Vorauszahlung in Höhe von 4 Mio. Euro an die Kreise geleistet. Die weiteren Tranchen in Höhe von je 6,5 Mio. Euro sollen Mitte März 2017 bzw. Mitte September 2017 zur Auszahlung kommen. Vereinbarungsgemäß erfolgt diese auf der Grundlage eines geeinten Vorschlags der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.

 

Entsprechend dieses Vorschlags verteilt das Land die Mittel der ersten beiden Tranchen auf die Kreise und kreisfreien Städte nach der Ausländer- und Aufnahmeverordnung. Die Kreise leiten die auf den jeweiligen Kreis entfallenden Mittel entsprechend dem im jeweiligen Kreis verwendeten Verteilungsmaßstab der Asylbewerber an die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter weiter und sind berechtigt, einen Vorwegabzug in Höhe von 15% für die kreislichen Integrationsaufgaben vorzunehmen.

 

Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen in der ersten Tranche 380.000,00 Euro und in der zweiten Tranche 617.500,00 Euro.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,

  1. einen Vorwegabzug in Höhe von 15% (149.625,00 Euro) zur Finanzierung von durch den Kreis geförderten Integrationsprojekten vorzunehmen und
  2. die verbleibenden Mittel (847.875,00 Euro) entsprechend der tatsächlichen Verteilung der Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 an die kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden weiterzuleiten.

 

Diese Vorgehensweise ist mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag im Kreis abgestimmt.

 

Die sich auf diese Weise ergebenden konkreten Beträge können der Anlage entnommen werden.

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, von den dem Kreis zugeteilten Mitteln des Integrationsfestbetrages in Höhe von 997.500,00 Euro einen Vorwegabzug in Höhe von 149.625,00 Euro zur Finanzierung von durch den Kreis geförderten Integrationsprojekten vorzunehmen und die verbleibenden Mittel in Höhe von 847.875,00 Euro entsprechend der tatsächlichen Verteilung der Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 an die kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden weiterzuleiten.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...