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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein beabsichtigt, der Landesregierung vorzuschlagen, als Wahltag für die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen Sonntag, den 6. Mai 2018 zu bestimmen.

 

Die erforderlichen Wahlorgane für den Kreis sind der Kreiswahlausschuss und die Kreiswahlleiterin bzw. der Kreiswahlleiter.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist der Landrat kraft Gesetzes Kreiswahlleiter. Auf dieses Amt hat Herr Landrat Dr. Schwemer unter Hinweis auf § 12 Abs. 1 Satz 2 GKWG mit Erklärung vom 09.03.2017 verzichtet.

 

Insofern ist nach § 12 Abs. 2 GKWG vom Kreistag eine andere Person zur Kreiswahlleiterin bzw. zum Kreiswahlleiter zu wählen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Leiter des Fachdienstes Kommunalaufsicht, Herrn Kai Volkmann, zum Kreiswahlleiter zu wählen.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 GKWG besteht der Kreiswahlausschuss aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzenden und acht Beisitzerinnen bzw. Beisitzer, die durch den Kreistag aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen sind.

 

Dem Kreistag wird folgende Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses vorgeschlagen:

 

2 Beisitzer/innen sowie Stellvertreter/innen auf Vorschlag der CDU

2 Beisitzer/innen sowie Stellvertreter/innen auf Vorschlag der SPD

1 Beisitzer/in sowie Stellvertreter/in auf Vorschlag der Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

1 Beisitzer/in sowie Stellvertreter/in auf Vorschlag der FDP

1 Beisitzer/in sowie Stellvertreter/in auf Vorschlag von DIE LINKE

1 Beisitzer/in sowie Stellvertreter/in auf Vorschlag des SSW

 

Aufgrund der Erfahrungen bei vorangegangenen Kommunalwahlen wird für Nachberufungen von Beisitzerinnen und Beisitzern im Kreiswahlausschuss ein hohes Maß an Flexibilität benötigt. Insofern wird dem Kreistag empfohlen, die Befugnis zur Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 GKWG auf den Hauptausschuss zu übertragen.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt Herrn Kai Volkmann zum Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2018. Ferner überträgt der Kreistag dem Hauptausschuss die Befugnis zur Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses entsprechend der in der Vorlage genannten Zusammensetzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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