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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

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Sachverhalt:

Familien mit geringerem Einkommen, deren Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut und gefördert werden, erhalten eine Ermäßigung (§ 90 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes) bzw. wird der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.

Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle übernimmt der Kreis Rendsburg-Eckernförde, wenn das Kind, für das eine Ermäßigung beantragt wird, seinen Hauptwohnsitz im Kreis hat.

Bei der Berechnung des Kostenbeitrages für Eltern wurden bisher bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII Aufwendungen für Heizung berücksichtigt. Aufgrund von Änderungen im SGB XII sind Aufwendungen für Heizung bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nicht mehr zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag in der Sitzung am 22.02.2017 die Änderung der Richtlinien zu beschließen.

 

 

 

Christina Mönke

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinien für die Ermäßigung oder den Erlass bzw. teilweisen Erlass von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen entsprechend der Vorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen, Änderung ist bereits im Haushalt berücksichtigt.

 

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Anlagen

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