Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Mönke, Christina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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27.03.2017
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Sachverhalt:
Die Förderung der Kindertagespflege (§§ 22 bis 24 SGB VIII) umfasst die Vermittlung zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, die fachliche Beratung und Unterstützung und Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen.
Der Kreis hat bisher eine Geldleistung von 3,50 € pro Betreuungsstunde an die Kindertagespflegepersonen gewährt. Der Kostenbeitrag für die Eltern ist in gleicher Höhe festgesetzt worden.
Die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren fördert der Kreis zusätzlich mit einem Zuschuss von 1 Euro pro Betreuungsstunde. Hierdurch reduziert sich der Kostenbeitrag auf 2,50 €.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 16.11.2016 und 22.02.2017 beschlossen, die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen auf 4,00 € pro Betreuungsstunde zu erhöhen. Im Rahmen der Kostenheranziehung der Eltern soll der Kostenbeitrag ebenfalls auf 4,00 € pro Betreuungsstunde erhöht werden.
Neben der Erhöhung der laufenden Geldleistung und des Kostenbeitrages sind Neuregelungen und Präzisierungen bei den Vorgaben zur Feststellung der Eignung von Kindertagespflegepersonen und der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen ergänzt worden.
Bei der Berechnung von Ermäßigungen der Elternbeiträge werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze Aufwendungen für Heizung nicht mehr berücksichtigt. (§ 85 SGB XII).
Christina Mönke
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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