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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2015 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 und der Zweckverband Sparkasse Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 24.10.2016 beschlossen. Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§§13,3 Abs. 2 der Verbandssatzung). Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 50.563,58 €. Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

Der Hauptausschuss hat am 19.01.2017 beschlossen, die Fachausschüsse aufzufordern, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2015 der Förde Sparkasse zu entwickeln und nach entsprechender Beschlussfassung vorzulegen. Der Hauptausschuss wird dann über die Verwendung entscheiden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der Sitzung über die Verwendung gemäß der beigefügten Maßnahmeliste zu beraten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussfassung erfolgt nach Beratung im Ausschuss.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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