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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Nach § 103 Schulgesetz regelt der Anstaltsträger die innere Organisation des RBZ durch eine Satzung. Diese Regelungen sind in der vorhandenen Satzung enthalten. Anstaltsträger ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde (§ 1 Absatz 3 der o.a. Satzung).

 

Sowohl der Ausschuss als auch der Kreistag hatte jeweils in ihrer Sitzung am 19.09.2016 bzw. 12.12.2016 der 1. Änderungssatzung mit Stand vom 23.08.2016 zugestimmt. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 103 Schulgesetz vorgeschlagen, ergänzend eine Öffnungsklausel zu berücksichtigen, so dass das Rechnungswesen des BBZ am NOK auch nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden könnte.

 

Der Landesrechnungshof hatte im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirtschaftsführung der RBZ beim Innenministerium prüfen lassen, dass das Rechnungswesen des RBZ nicht zwingend nach GemHVO-Doppik des Landes Schleswig-Holstein erfolgen muss, sondern grundsätzlich auch nach HGB erfolgen kann.

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung hat festgestellt, dass einige RBZ hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht haben und unterstützt grundsätzlich eine solche Umstellung.

Die neue Satzung sollte dem BBZ am NOK diese Verwaltungspraxis ebenfalls einräumen.

 

Der Verwaltungsrat des BBZ am NOK hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2017 ergänzend einstimmig beschlossen, die Änderungen der Satzung entsprechend der beigefügten Entwurfsfassung mit Stand vom 22.02.2017 vorzunehmen.

 

Über die Änderung von Kreissatzungen entscheidet nach § 23 Ziffer 2 Kreisordnung der Kreistag, der die Entscheidung nicht übertragen kann.

 

Die Satzungsänderung bedarf nach § 103 Satz 3 Schulgesetz der Genehmigung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung als Schulaufsichtsbehörde.

 

Nach § 4 Absatz 2 Kreisordnung werden Satzungen vom Landrat ausgefertigt.

 

Nach abschließender Genehmigung durch die Schulaufsicht nach § 103 SchulG tritt die Änderungssatzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung durch Abdruck im Kreisblatt in Kraft.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums II des Kreises Rendsburg-Eckernförde – rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts – vom 22.12.2009 entsprechend der in der Anlage beigefügten 1. Änderungssatzung in der Entwurfsfassung mit Stand vom 22.02.2017 anzupassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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