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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/104

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Das am 31. Juli 2015 in Kraft getretene „Transparenzgesetz“ und das am 29. Juli 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft“ erfordern eine Überarbeitung der Gesellschaftsverträge der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH, der AWR BioEnergie GmbH sowie der AWZ Betriebsgesellschaft mbH. In § 102 Abs. 2 Ziff. 1-8 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist explizit festgelegt, welche Regelungen in die bestehenden Gesellschaftsverträge aufzunehmen sind, darunter u. a. die Veröffentlichungspflicht der Bezüge der Geschäftsführung sowie das Teilnahmerecht des gesetzlichen Vertreters des Kreises an Gesellschafterversammlungen.

 

Mit dem Geschäftsführer der AWR ist abgestimmt, dass die Behandlung der Änderung der Gesellschaftsverträge in der Gesellschafterversammlung der AWR am 28.06.2017 erfolgt.

 

Die in den einzelnen Gesellschaftsverträgen vorgesehenen Änderungen sind in den beigefügten Synopsen dargestellt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den in den der Vorlage beigefügten Synopsen dargestellten Änderungen der Gesellschaftsverträge der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH, der AWR BioEnergie GmbH sowie der AWZ Betriebsgesellschaft mbH zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt den in den der Vorlage beigefügten Synopsen dargestellten Änderungen der Gesellschaftsverträge der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH, der AWR BioEnergie GmbH sowie der AWZ Betriebsgesellschaft mbH zu.

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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