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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/102

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Das am 31. Juli 2015 in Kraft getretene „Transparenzgesetz“ und das am 29. Juli 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft“ erfordern eine Überarbeitung der Gesellschaftsverträge der WFG Infrastruktur GmbH, der WFG mbH & Co. KG sowie der WFG Verwaltungsgesellschaft mbH. In § 102 Abs. 2 Ziff. 1-8 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist explizit festgelegt, welche Regelungen in die bestehenden Gesellschaftsverträge aufzunehmen sind, darunter u. a. die Veröffentlichungspflicht der Bezüge der Geschäftsführung sowie das Teilnahmerecht des gesetzlichen Vertreters des Kreises an Gesellschafterversammlungen.

 

Mit dem Geschäftsführer der WFG ist abgestimmt, dass die Änderung der Gesellschaftsverträge in die Gesellschafterversammlung am 19.06.2017 eingebracht wird.

 

Die in den einzelnen Gesellschaftsverträgen vorgesehenen Änderungen sind in den beigefügten Synopsen dargestellt. Bei der WFG Infrastruktur GmbH ist ergänzend auf die Änderung in § 7 Abs. 1 (Gesellschafterversammlung) hinzuweisen. Die in der GO „alter Fassung“ in § 104 Abs. 1 Satz 2 enthaltene beschränkende Regelung, wonach der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch seine gesetzliche Vertreterin/seinen gesetzlichen Vertreter vertreten wird, wurde gestrichen. Maßgeblich ist nunmehr allein § 104 Abs. 1 Satz 1, wonach die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises in Gesellschaften, an denen der Kreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vom Kreistag bestellt werden. Damit ist eine gesonderte Regelung im Gesellschaftsvertrag entbehrlich.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, den in den der Vorlage beigefügten Synopsen dargestellten Änderungen der Gesellschaftsverträge der WFG Infrastruktur GmbH, der WFG mbH & Co. KG sowie der WFG Verwaltungsgesellschaft mbH zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt den in den der Vorlage beigefügten Synopsen dargestellten Änderungen der Gesellschaftsverträge der WFG Infrastruktur GmbH, der WFG mbH & Co. KG sowie der WFG Verwaltungsgesellschaft mbH zu.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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