Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Schuldnerberatung nach dem SGB II und SGB XII- Zustimmung zu den vom Kreistag unter Vorbehalt beschlossenen Erhöhungen der Haushaltsansätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Uwe Radant
- Ansprechpartner/in:
- Radant, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Entscheidung
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23.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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09.03.2017
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
Entfällt
2. Sachverhalt:
Der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde beschloss am 12.12.2016 unter dem Vorbehalt der noch zu erfolgenden Zustimmung des Sozial- und Gesundheits-ausschusses und des Hauptausschusses, die Haushaltsansätze für die Schuldnerbe-ratung im Rahmen des SGB XII (Teilplan 311 502) und SGB II (Teilplan 312 101) entsprechend dem als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag der CDU-, SPD-, FDP- und SSW-Kreistagsfraktion um je 3.900 € zu erhöhen.
Die Schuldnerberatung hat zum Ziel, Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe), die von Ver- oder Überschuldung betroffen sind, Hilfe bei der Überwindung ihrer Notlage zu gewähren sowie ihnen Handlungskompetenz zum angemessenen Umgang mit Schulden zu vermitteln. Daneben wird Schuldnerberatung als Präventionsleistung im Einzelfall für Menschen in Arbeit und im Rahmen der Daseinsfürsorge erbracht.
Bei den Leistungserbringern handelt es sich im Einzelnen um
a) die AWO Schleswig-Holstein gGmbH für den südwestlichen Bereich
(Aukrug)
b) den Verein Lichtblick Schuldnerberatung e.V. für den südöstlichen Bereich
(Bordesholm)
c) das Diakonische Werk des Kirchenkreises Rendsburg –
Ev. Beratungszentrum - für den Wirtschaftsraum Rendsburg
(Rendsburg)
d) das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein, Schuldnerberatung
Eckernförde, für das Umland von Eckernförde (Eckernförde).
Die Zusammenarbeit basiert seit 1997 auf einer Vereinbarung zwischen den vier Beratungsstellen und der Kreisverwaltung. Danach erhalten die Leistungserbringer leistungsgerechte Pauschalentgelte, die zuletzt im Jahre 2008 angepasst wurden. Eine Fachleistungsstunde wird mit 52,00 € vergütet. Im Rahmen der Einzelfallre-gulierung sind mit dem Kreis seit 2008 für ein Jahr von den vier Leistungserbringern insgesamt höchstens 253.126,--€ abrechenbar, d.h., 4.868 Beratungsstunden. Erbracht wurden von den vier Beratungsstellen jährlich darüber hinaus gehende Beratungen in einem Umfang von:
Jahr | Mehrstunden |
2008 | 610 |
2009 | 946 |
2010 | 879 |
2011 | 1.067 |
2012 | 586 |
2013 | 206 |
2014 | 463 |
Die Entwicklung der Fallzahlen stellt sich nach den vorliegenden Verwendungs-nachweisen wie folgt dar:
Jahr | Beratungsfälle
| |
gesamt
| davon neu in dem Jahr | |
2008 | 863 | 419 |
2009 | 874 | 445 |
2010 | 844 | 397 |
2011 | 786 | 420 |
2012 | 714 | 375 |
2013 | 712 | 346 |
2014 | 683 | 362 |
2015 | 717 | 367 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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398,7 kB
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