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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die elf Kreise des Landes Schleswig-Holstein führen bereits im sechsten Jahr einen umfassenden Kennzahlenvergleich durch, um eine valide Datenbasis über die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zu erhalten. 

 

Gegenstand des anliegenden Berichts Kennzahlenvergleich der Kreise in Schleswig-Holstein sind folgende Leistungsbereiche der Sozialhilfe:

  1. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
  3. Hilfe zur Gesundheit (HzG)
  4. Hilfe zur Pflege (HzP) und
  5. Hilfen in anderen Lebenslagen (HiaL) – darunter fallen z.B. Leistungen der Blindenhilfe, Hilfen zur  Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten – und
  6. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (HibsS)

 

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.

 

Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Sozialhilfe auf den Seiten  9 und 10 vorangestellt. Bezogen auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen sie sich im Vergleich zum gewichteten Mittelwert der Kreise (Gew. MW) bei den existenzsichernden Leistungen wie folgt dar:

 

 

Leistungsart

Dichte

Nettoausgaben pro Leistungsempfänger in €

Wert

RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

Wert

RD-ECK

Gew. MW

Abweichung

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

-          a.v.E  *

3,0

2,37

0,63

5.934

5.777

157

-          i.v.E.  **

4,6

3,91

0,69

2.159

2.053

106

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

-          a.v.E.

9,32

9,21

0,11

5.111

5.114

-  3

-          i.v.E.

3,08

2,88

0,2

6.732

6.113

619

 

Hilfe zur Pflege

-          a.v.E.

1,02

0,87

0,15

5.640

7.609

- 1.969

-          i.v.E.

2,56

2,99

-0,43

6.122

7.276

- 1.154

 

* außerhalb von Einrichtungen

** innerhalb von Einrichtungen

 

 

Bewertung:

Der Zugang bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist nur bedingt steuerbar. Die Höhe der zu erbringenden Leistung im Einzelfall ist stark abhängig vom Einkommen des jeweiligen Leistungsbeziehers. Beim Vergleich mit den anderen Kreisen sind die unterschiedlichen Wohnungskosten zu bedenken. Aufgrund des im Kreis RD-ECK existierenden Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten und der daraus resultierenden Richtwerte ergibt sich hier kein Handlungsspielraum für eine Reduzierung. 

 

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt die Dichte der Leistungsempfänger nur sehr geringfügig über dem Mittelwert der Kreise. Außerhalb von Einrichtungen konnte bei den Aufwendungen ein Wert unterhalb des Mittelwertes erzielt werden. Die Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen liegen zwar über dem Mittelwert, bedeuten aber, dass die Maßnahmekosten wie bei der Hilfe zur Pflege geringer ausfallen. Im Übrigen werden die Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100% vom Bund erstattet.

Insgesamt ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung immer noch die Leistung mit den meisten Leistungsempfängern innerhalb des SGB XII.

 

Bei der Hilfe zur Pflege stellt sich sowohl die Dichte als auch der Aufwand positiv dar. Die Werte sprechen für einen guten Ambulantisierungsgrad, der insbesondere auch auf die Hilfeplanung zurückgeführt werden kann.

 

Die Ergebnisse aus dem Kennzahlenbericht 2015 werden im Übrigen in das laufende Verfahren zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Kreises einbezogen.

Der Kennzahlenvergleich 2015 ist als Anlage beigefügt.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ohne

 

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Anlagen

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