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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/036-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 ist von den Fachausschüssen des Kreistages und vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2016 beraten worden. Die von den Ausschüssen beschlossenen Änderungen des Haushaltsentwurfes sowie die Änderungen zum Finanzausgleich aufgrund der November-Steuerschätzung sind in der als Anlage 1 beigefügten Veränderungsliste zusammengefasst (Stand: 05.12.2016).

 

Aus der beigefügten Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf der Verwaltung ergeben sich folgende Festsetzungen für die Haushaltssatzung (Anlage 2).

 

 

 

Stand

Verwaltungsentwurf

2017

Stand

Veränderungsliste

05.12.2016

Im Ergebnisplan

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

360.959.200

360.650.300

Gesamtbetrag der Aufwendungen

361.538.400

362.755.700

Jahresfehlbetrag

579.200

2.105.400

Im Finanzplan

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

351.168.500

354.214.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

350.610.700

352.020.700

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

4.244.200

4.244.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

6.262.800

6.262.800

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0

0

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0

0

Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000

20.000.000

Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

615,62

638,32

Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage

31 v. H.

31 v. H.

 

Die Schulden entwickeln sich wie folgt:

Die Schulden entwickeln sich im Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich wie folgt:

 

Schuldenstand 31.12.2016 nach dem Stand September 2016

13.705.600 Euro

abzüglich Tilgung Land aus Krankenhausfinanzierung

14.100 Euro

abzüglich ordentliche Tilgung 2017

1.847.100 Euro

zuzüglich Kreditbedarf für investive Maßnahmen 2017

0 Euro

zuzüglich Kassenkreditbedarf

0 Euro

Doppischer Schuldenstand 31.12.2017 (ohne innere Darlehen)

11.844.400 Euro

 

Nachrichtlich: Stand innere Darlehen am 31.12.2017

0 Euro

Schuldenstand am 31.12.2017 einschließlich innerer Darlehen

11.844.400 Euro

 

 

Personalbudget 2017

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.07.2016 hat der Hauptausschuss folgende Festlegungen für das Personalbudget 2017 beschlossen:

 

a)      Ausgangswert für das Personalbudget ab 2017 beträgt 31.705.300 €. Zusätzlich wird ein flüchtlingsbedingter Mehraufwand in Höhe von 482.000 € berücksichtigt. Aufgrund des im Rahmen des Abstimmungsgespräches am 15.06.2016 vorgetragenen Personalmehraufwandes bedingt durch deutlich gestiegenen Fallzahlen erhält der Fachbereich Jugend und Familie einen Steigerungsbetrag in Höhe von 132.300 € und der Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Steigerungsbetrag in Höhe von 156.600 €. Insgesamt beträgt das Personalbudget ab 2017 somit 32.476.200 €.
 

b)      Als jährliche Steigerungsrate werden die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt.
 

c)      Soweit sich aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung tarifwirksame Auswirkungen ergeben, ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen.
 

d)      Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 – 2016 werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million € in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen.
 

e)      Aus dem Personalbudget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.
 

f)        Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über die heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehenden Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.B. Verringerung von Transferaufwendungen). 
 

g)      Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt.
 

h)      Überschüsse im Personalbudget ab 2017 dürfen maximal in Höhe von 1 Million € übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig jährlich über das Ergebnis des abgelaufenen Jahres.
 

Auf der Basis dieses Beschlusses ist die Planung der Personalaufwendungen 2017 erfolgt und in den Haushaltsentwurf 2017 eingestellt worden. Im Rahmen der Berechnung des Personalaufwandes 2017 hat sich ein Bedarf in Höhe von 33.256.300 € ergeben. Dieser Bedarf liegt um 780.100 € über dem vereinbarten Personalbudget in Höhe von 32.476.200 €, so dass eine pauschale Kürzung zur Einhaltung des Budgetdeckels durchgeführt wurde.

 

Hinsichtlich der tarifwirksamen Auswirkungen der neuen Entgeltordnung liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Die neue Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten. Die Mehrkosten durch die neue Entgeltordnung für die Kommunen (TVöD-VKA) belaufen sich auf 1,2 %  der Gesamtpersonalaufwendungen der Beschäftigten, ohne Bezüge der Beamten und der Beschäftigten, die nach TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst vergütet werden. Eine Berechnung auf der Basis von 1,2 % ergibt einen Steigerungsbetrag in Höhe von 235.000 €.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Fachausschüsse und des Hauptausschusses am 01.12.2016 ergibt sich für das Personalbudget 2017 folgender Gesamtbetrag:

 

Personalbudget 2017 gem. Haushaltsentwurf 2017

32.476.200

 

Steigerungsrate aufgrund Auswirkung neue Entgeltordnung

235.000

Hauptausschuss 01.12.2016

Aufstockung der Ausbildungsplätze

19.000

Hauptausschuss 24.11.2016

2 Stellen im Fachdienst Umwelt

120.000

1 Stelle Techniker EG 9

1 Stelle Ingenieur EG 11

Umwelt- und Bauausschuss 17.11.2016

1 zusätzliche unbefristete Stelle (EG 11) im Bereich ÖPNV

65.000

Regionalentwicklungsausschuss 17.11.2016

Stellenmehrbedarf aufgrund der zu erwartenden Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes

bis zu 279.500

2,7 Stellen A 10, davon 0,7 gesonderte Freigabe durch den Hauptausschuss

2 Stellen EG 9 (mit kw-Vermerk)

Hauptausschuss 01.12.2016

2 Stellen (EG 9/EG 10) im Fachdienst IT-Service

110.000

Hauptausschuss 01.12.2016

Zwischensumme

33.304.700

 

Pauschalbetrag in Höhe von 1 % des Personalbudgets für flexible Personalbewirtschaftung

333.000

Hauptausschuss 01.12.2016

Personalbudget 2017

33.637.700

 

 

 

Stellenplan 2017

 

Nach dem Stellenplanquerschnitt ergibt sich im Verwaltungsentwurf 2017 eine Gesamtzahl von 615,62 Stellen. Nach der als Anlage 3 beigefügten Änderungsliste zum Stellenplanentwurf ergibt sich eine Veränderung von insgesamt + 22,7 Stellen, so dass die Gesamtzahl für 2017 638,32 Stellen beträgt.

 

 

Budgets 2017

 

Die Budgetregelungen wurden in der Sitzung des Kreistages am 14.12.2015 beschlossen und traten am 01.01.2016 in Kraft. Anlagen zu den Budgetregelungen sind die Übersicht über die gebildeten Budgets und die Übersicht über die Konten der freiwilligen Leistungen. Die Budgetübersichten wurden für 2017 überarbeitet dem Stand der Verwaltungsorganisation ab 01.01.2017 angepasst. Im Einzelnen wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

 

Das Budget 10301 – Koordinierung Integration – mit dem Teilhaushalt 313901 – Dezentrale Betreuung Asylbewerber – wurde neu geschaffen. Ebenso wurden die Budgets 23101 Zuwanderung (Teilhaushalt 122103 – Zuwanderung) und 23301 Asylunterkunft (Teilhaushalt 315501 – Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber) neu geschaffen.

 

Aufgelöst wurde das Budget 04101 – Koordinierungsstelle soziale Hilfen. Der Teilhaushalt 311901 – Koordinierungsstelle soziale Hilfen – wurde dem Budget 05101 – Finanzwesen – zugeordnet. Hier erfolgt nur noch die Darstellung der Zahlungen für die zur KOSOZ abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Aufgrund der Änderung der Aufbauorganisation zum 01.01.2017 werden die bisherigen Budgets 25103 Brand- und Katastrophenschutz und 25301 Rettungsdienst dem Fachdienst IT-Management und Feuerwehrwesen zugeordnet. Es wurden folgende neuen Budgets geschaffen:

12102 Brand- und Katastrophenschutz mit den Teilhaushalten 126101 – Brandschutz und 128101 Katastrophenschutz und 12301 Rettungsdienst mit dem Teilhaushalt 127101 – Rettungsdienst.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind in der beigefügten Budgetübersicht (Anlage 4) rot gekennzeichnet. Die Übersicht über die Konten der freiwilligen Leistungen ist dem Stand des Haushaltsentwurfes 2017 angepasst worden (Anlage 5).

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses

 

  • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung der beigefügten Veränderungsliste (Stand 05.12.2016) und der in der Kreistagssitzung gefassten Beschlüsse
     
  • das Personalbudget 2017 in Höhe von 33.637.700 €
     
  • den Stellenplan einschließlich der Änderungsliste (Stand: 05.12.2016)
     
  • die Budgetübersichten für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 21.11.2016)
     

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt

 

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