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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/965-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Umwelt- und Bauausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 13.10.16 beauftragt, den Anspruch des Kreises Rendsburg-Eckernförde gegenüber der AWR geltend zu machen, die  Beteiligung der Anderen Herkunftsbereiche (AHB) an der  Bildung der Nachsorgerücklage Deponie Alt Duvenstedt unter Berücksichtigung der von 1982 bis 2001 abgelagerten Mengen rückwirkend zum 1.1.2002 zu  bewerten und in Form eines Vertrags vorzubereiten.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ATN hat von der AWR den Auftrag erhalten, den Sachverhalt zu prüfen und einen Vertrag zu entwerfen, der als Anlage beigefügt ist.

 

Im „Ergänzungsvertrag zur Vereinbarung über die Zustimmung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Übertragung von Pflichten gemäß § 16 (2) Krw-/AbfG auf die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH vom 27.12.2001/11.01.2002“ ist folgendes geregelt:

 

Zum 1.2.2002 erfolgte die Pflichtenübertragung der Anderen Herkunftsbereiche (AHB)  an die AWR. Zu diesem Zeitpunkt betrug die vom Kreis gebildete Nachsorgerücklage für die AHB 2.088.180,10 €, die an die AWR übertragen und dort der Rückstellung zugeführt wird.

 

Die Deponie wurde bis 31.5.2005 befüllt. Das Verhältnis Gesamtablagerungsmenge AHB zur Gesamtablagerungsmenge private Haushalte und AHB beträgt 17,27 %.

 

Vor der Übertragung der Rücklage AHB an die AWR betrug der Anteil 6,65 % aus dem Verhältnis der im Zeitraum 1.1.2002 bis 31.5.2005 von der AWR aus den AHB abgelagerten Abfallmengen zur Gesamtablagerungsmenge der privaten Haushalte und AHB.

 

Für die Nachsorge sind erstmalig 2004 Kosten angefallen.

 

Eine Rückrechnung unter Berücksichtigung des neuen Aufteilungsschlüssels im Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2016 ergibt, dass die AWR dem Kreis einen Anteil von voraussichtlich 2.169.811,10 € zu erstatten hat.

 

Die Differenz der Erstattung AWR von 2.169.811,10 € und der Rücklagenübertragung AHB von 2.088.180,10 € ergibt einen Betrag von 81.631 €, der der Nachsorgerücklage des Kreises für die privaten Haushalte zufließt.

 

Ursprünglich ist im Plan 2017 eine Zuführung zur Nachsorgerücklage von 896 T€ berücksichtigt worden, die sich jedoch wegen einer Kostenverringerung in der Rekultivierung auf 883 T€ verringert hätte.

 

Die über neun Jahre geplante Zuführung durch die Entgelte der privaten Haushalte zur Nachsorgerücklage i. H. v. 883 T€ wird mit der neuen Aufteilung um 255 T€ auf 628 T€ jährlich entlastet, insgesamt damit um 2,29 Mio. €.

 

Eine abschließende Berechnung kann erst mit Ende des Jahres 2016 erfolgen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Empfehlung an den Hauptausschuss, dem Kreistag die Zustimmung zum Ergänzungsvertrag mit der AWR zu empfehlen.

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Kreistag die Zustimmung zum Ergänzungsvertrag mit der AWR zu empfehlen.

 

Der Kreistag beschließt die Zustimmung zum Ergänzungsvertrag mit der AWR.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

2017 einmaliger Ertrag durch Erstattung der AWR i. H. v. voraussichtlich 81.631 €, der mit der Zuführung zur Nachsorgerücklage als Aufwand ausgeglichen wird.

Das entgeltfinanzierte Budget wird im Vergleich zur bisherigen Planung über einen Zeitraum von neun Jahren um ca. 269 T€ jährlich entlastet.

 

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Anlagen

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